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ROUNDUP 2: Folgenschwere Tweets - Musk-Anwalt bestreitet Betrugsabsicht

Veröffentlicht am 19.01.2023, 12:12
© Reuters
TSLA
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(neu: Details)

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Im Prozess zu Betrugsvorwürfen von Anlegern gegen Tesla -Chef Elon Musk hat ein Anwalt des Tech-Milliardärs fehlerhafte Angaben in folgenschweren Tweets von Sommer 2018 eingeräumt. Dies sei jedoch nur eine unglückliche Wortwahl unter Zeitdruck und kein Betrugsversuch gewesen, sagte er in seinem Eröffnungsplädoyer am Mittwoch.

In dem Verfahren geht es um Mitteilungen (Tweets) Musks im Kurznachrichtendienst Twitter von August 2018 mit der überstürzten Ankündigung, er wolle die Elektroauto-Firma von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab. Die Anleger stützen darauf ihre Sammelklage gegen Musk und Teslas Verwaltungsrat.

"Elon Musk hat gelogen", sagte ein Anwalt der Kläger. Diese Lügen hätten gewöhnliche Anleger wie seine Mandanten Millionen gekostet, argumentierte er. Es sei unbestreitbar, dass die Finanzierung in Wirklichkeit nicht gesichert gewesen sei. Und nur Musks Tweets hätten die Kursschwankungen ausgelöst, durch die Anleger Geld verloren hätten.

Musks Anwalt konterte, der Tech-Milliardär habe definitiv daran gearbeitet, Tesla von der Börse zu nehmen. Es habe auch positive Signale potenzieller Geldgeber gegeben. Musk habe aber beim Twittern "in der Eile die falschen Worte" gewählt. Er habe lieber etwa schreiben sollen, dass die Finanzierung kein Problem werden sollte. "Es war kein Betrug, nicht einmal annähernd", sagte der Anwalt.

Eine wichtige Rolle spielte damals der staatliche Investitionsfonds von Saudi-Arabien, der bei dem Plan als ein zentraler Geldgeber auftreten sollte. Musks Seite behauptet, ein leitender Manager des Fonds habe in Unterhaltungen eine weitreichende Finanzierung in Aussicht gestellt. Die Kläger-Anwälte verweisen darauf, dass es keine Vereinbarungen dazu gab.

Der Fonds habe bei den Verhandlungen auch erstmals mitgeteilt, dass er einen Anteil von rund fünf Prozent an Tesla erworben habe und an weiteren Zukäufen interessiert sei, sagte Musks Anwalt. Dann sei diese Information an die "Financial Times" durchgesickert. Musk habe mit seinen Tweets eilig auf die Leaks reagiert und sich dabei ungeschickt ausgedrückt. Aber "das, was die Worte aus seiner eigenen Sicht bedeuteten", sei wahr gewesen. "Seine Absichten waren aufrichtig", sagte der Anwalt.

Als erster befragt wurde einer der Kläger, ein 71-Jähriger aus Kansas City. Er sagte aus, Musks Tweets hätten ihn dazu veranlasst, in großem Stil aus Optionen auf Tesla-Aktien (NASDAQ:TSLA) auszusteigen. Er habe befürchtet, dass die Finanzinstrumente wertlos sein würden, wenn Tesla nicht mehr an der Börse notiert sei. Die Worte "Finanzierung gesichert" seien entscheidend für diesen Beschluss gewesen, gab der Kläger an.

Musks Anwalt verwies bei der Befragung mehrfach auf einen späteren Blogeintrag von Tesla, in dem betont worden sei, die Transaktion sei noch nicht in trockenen Tüchern. Er versuchte auch, die Glaubwürdigkeit des Klägers in den Augen der Geschworenen zu untergraben, etwa mit der Frage, ob er sich nicht erst nach einer negativen Erfahrung bei der Auslieferung eines Tesla-Autos der Klage angeschlossen habe.

Richter Edward Chen stellte in dem Verfahren bereits im vergangenen Jahr fest, dass Musks Angaben in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Die Geschworenen werden im Prozess zwar darauf hingewiesen, sollen aber bewerten, ob diese Äußerungen relevant für Anleger waren - und ihnen Schaden zufügten, weil sie sich darauf verließen. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk bewusst war, dass er falsche Angaben machte.

Die Tweets hatten Musk und Tesla bereits heftigen Ärger eingebrockt. Der 51-Jährige und das Unternehmen zahlten nach Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC wegen Irreführung von Anlegern Strafen von jeweils 20 Millionen Dollar. Außerdem musste Musk den Vorsitz im Verwaltungsrat aufgeben und sich verpflichten, potenziell kursrelevante Tweets von Tesla absegnen zu lassen.

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