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ROUNDUP 2/Schlappe für Sparkasse: Bank darf Hochzins-Verträge nicht kündigen

Veröffentlicht am 26.01.2015, 17:51
ROUNDUP 2/Schlappe für Sparkasse: Bank darf Hochzins-Verträge nicht kündigen

(neu: Einschätzung zur Bedeutung der Entscheidung in letztem Absatz.)

ULM (dpa-AFX) - Tausende Sparkassen-Kunden können erst einmal aufatmen: Die Sparkasse Ulm darf Sparern im Streit um hoch verzinste Verträge nicht einfach kündigen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Ulm vom Montag hervor. Ein ordentliches Kündigungsrecht der sogenannten Scala-Verträge bestehe nach den gesetzlichen Vorschriften nicht, teilte das Gericht mit. Ein Sprecher der Bank kündigte an, das Urteil zu prüfen und dann über Rechtsmittel zu entscheiden.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die anhaltende Niedrigzinsphase, im Zuge derer sich die Bank in ihrer Kreditvergabe gefährdet sieht. Sie hatte in dem Zusammenhang mit einem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert und versucht, Sparer mit Alternativen aus lukrativen Verträgen zu locken - ansonsten drohte die Kündigung. Dagegen geklagt hatte unter anderem ein Anwalt, der mehrere Sparer vertritt.

Das Gericht ließ Veränderungen des Zinsniveaus jedoch nicht als Begründung für eine Aufhebung oder Änderung der Verträge gelten. Die Konditionen sahen unter anderem vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2500 Euro erhöhen konnten und zusätzlich zum Grund- einen Bonuszins von bis zu 3,5 Prozent erhielten.

Die Bank hatte stets betont, mit ihren Kunden eine Lösung finden zu wollen. Tatsächlich gekündigt hat sie bisher niemandem. Allerdings wechselten bereits 14 000 von ehemals rund 22 000 Scala-Sparern in alternative Verträge - wohl auch aus Angst bei einer tatsächlichen Kündigung noch schlechter dazustehen. Offen ist nun, inwieweit die Sparkasse Ulm ihnen entgegenkommt, sollte sie nicht gegen das Urteil des Landgerichts vorgehen. Auch wie teuer das die Bank zu stehen käme, teilte sie zunächst nicht mit.

Neben den Kündigungen ging es in dem Rechtsstreit auch um die monatlichen Sparraten und die Frage, ob die Sparkasse ihren Kunden eine Erhöhung zu Recht verweigerte. Nach der Entscheidung des Ulmer Landgerichts muss das Geldinstitut auch hier klein beigeben: Auf einem Werbeflyer sei das Recht der Sparer dargestellt worden, die Sparrate jederzeit auf bis zu 2500 Euro erhöhen oder auf bis zu 25 Euro senken zu können, begründete das Gericht. Das sei Vertragsinhalt geworden.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge hat die Entscheidung des Landgerichts auch Signalwirkung: "Die Finanzinstitute müssen Verträge einhalten, auch wenn sie kostspielig für sie sind", sagte Finanzexperte Niels Nauhauser. Zwar könne man nicht alle Verträge miteinander vergleichen, da die konkreten Inhalte zum Teil unterschiedlich seien. Andere Banken dürften seiner Einschätzung nach bei entsprechenden Kündigungen künftig aber vorsichtig sein.

Ähnlich äußerte sich auch ein Gerichtssprecher. "Möglicherweise beeinflusst das Urteil Vergleichsgespräche in ähnlich gelagerten Fällen bundesweit, wenn es die denn gibt", sagte er. Hinzu kämen vergleichbare Klagen einzelner Scala-Sparer vor dem Landgericht, die ähnlich entschieden werden dürften. Wenn die Sparkasse Ulm tatsächlich gegen das Urteil vorgehe, komme der Fall zum Oberlandesgericht. Sollte das OLG Rechtsmittel zulassen, könnte er dem Sprecher zufolge theoretisch zum Bundesgerichtshof kommen - was ein Urteil mit bundesweiter Bedeutung nach sich ziehen würde.

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