😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Arbeitgeber sehen Vertrauensbruch bei Mindestlohn-Erhöhung

Veröffentlicht am 03.02.2022, 16:38
Aktualisiert 03.02.2022, 16:45
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Die Arbeitgeber haben der Bundesregierung wegen der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns schwere Vorwürfe gemacht. In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Gesetzesentwurf heißt es, die angestrebte Anhebung des Mindestlohns greife tief in die tarifautonome Lohnfindung in Deutschland ein.

Das Ergebnis eines juristischen Gutachtens im Auftrag der BDA soll in zwei Wochen vorliegen, wie es am Donnerstag in Arbeitgeberkreisen hieß. Es solle Argumente für mögliche Klagen etwa von Betrieben liefern. Gewarnt wurde außerdem vor einer Verlagerung von Jobs ins Ausland.

Mit Blick auf Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war in den Arbeitgeberkreisen von einem "Prinzip Brechstange" die Rede: "Staatslöhne sind keine Tariflöhne." Der Gesetzentwurf Heils sei ein Vertrauensbruch gegenüber der Mindestlohnkommission.

Diese ist überwiegend mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt. Seit der Einführung der Lohnuntergrenze 2015 von 8,50 Euro je Stunde hatte die Kommission die Erhöhungsschritte vorgegeben.

Die Ampel-Regierung plant, dass der Mindestlohn "einmalig per Gesetz" zum 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren, wie aus einem Referentenentwurf von Heils Ministerium hervorgeht. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli gibt es eine weitere turnusgemäße Erhöhung auf 10,45 Euro. Über künftige Anpassungen soll laut Entwurf die Mindestlohnkommission entscheiden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die 12 Euro als Kernversprechen ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr Respekt in der Gesellschaft gerückt. Wie der Personaldienstleister Randstad am Donnerstag unter Berufung auf eine Umfrage mitteilte, bringt eine Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro den Beschäftigten in der Dienstleistungsbranche am meisten. Demnach würden bei den Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent der Gesamtbelegschaft ab Oktober mehr Geld bekommen. Im Handel profitierten 10 Prozent und in der Industrie 7 Prozent. Das Münchner Ifo-Institut hatte im Auftrag von Randstad rund 1000 Personalchefs befragt.

In der BDA-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf heißt es, bestehende Tarifverträge dürften während ihrer Laufzeit nicht durch die gesetzliche Anhebung verdrängt werden: "Ein Eingriff in laufende Tarifverträge ist vor dem Hintergrund der Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie, deren Stärkung laut Koalitionsvertrag gerade erklärtes Ziel der Regierungsparteien ist, verfassungsrechtlich problematisch." Zum Schutz der Tarifautonomie wäre daher eine Übergangsregelung für bestehende Tarifverträge notwendig.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.