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ROUNDUP: Aus für Leuchtstoffröhren: EU-Ausnahmeregelung endet

Veröffentlicht am 24.08.2023, 06:34
© Reuters.

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU läuft an diesem Donnerstag eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren aus. Nach Angaben der EU-Kommission dürfen Lampen vom Typ T5 und T8 künftig nur noch dann über die Ladentheke gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich.

"Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparungen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können", erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung sei allerdings weiter erlaubt.

Nach Angaben des deutschen Fachverbands Licht werden Leuchtstoffröhren noch heute in etlichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, aber zum Teil auch noch in Straßenbeleuchtungen sowie in Garagen und Kellern verwendet. Nutzer müssen nun über Alternativen nachdenken, da sie in absehbarer Zeit keine Ersatzlampen mehr erhalten können.

"Wer sich noch nicht mit dem Thema Sanierung beschäftigt hat, sollte dies bald angehen", sagte Verbandsgeschäftsführer Jürgen Waldorf der dpa. Er verwies auch darauf, dass sich durch eine Auswechslung der Lampen aufgrund der hohen Effizienz der neuen LED-Technologie Betriebskosten einsparen und Sanierungskosten amortisieren lassen könnten. Zudem senke eine bedarfsgerechte Sanierung den Gesamtenergieverbrauch und erhöhe bei guter Planung auch den Sehkomfort.

Gut vorbereitet auf das Verbot sind laut dem Fachverband Licht die Lampenproduzenten. Sie haben sich demnach bereits frühzeitig auf einen Ausstieg aus der Produktion in Deutschland vorbereitet. Parallel dazu wurden neue LED-Leuchten, aber auch sogenannte Retrofitlampen entwickelt. So werden Lampen bezeichnet, die sich in alte Leuchten einsetzen lassen, ohne dass an der Leuchte selbst eine aufwendige bauliche Änderung notwendig ist. Beim Betrieb an elektromagnetischen Vorschaltgeräten muss so in der Regel nur der Starter durch ein vom Lampenhersteller mitgeliefertes Austauschelement ersetzt werden.

Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. "Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt", erklärte die Sprecherin.

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