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ROUNDUP: Bewährungsstrafen und gemeinnützige Arbeit für Luxus auf Bank-Kosten

Veröffentlicht am 18.05.2022, 17:38
© Reuters.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach jahrelanger Verfahrensdauer bleibt es dabei: Auch im neuen Prozess um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee bekamen der ehemalige Vorstandschef Georg Bromme und der Ex-CSU-Landrat und ehemalige Aufsichtsratschef Jakob Kreidl Bewährungsstrafen wegen Untreue. Und sie müssen gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Landgericht München II verurteilte Bromme am Mittwoch zu einem Jahr und acht Monaten - und damit zu einer um zwei Monate höheren Strafe als im ersten Prozess 2019. Der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl erhielt wie damals elf Monate. Beiden erlegte das Gericht gemeinnützige Arbeit auf: Der 73-jährige Bromme muss 300 Stunden ableisten, der 69 Jahre alte Kreidl 200 Stunden.

Beide wandten sich vor der Verhandlung von den Kameras ab - die lange Verhandlungsdauer hat sie sichtlich angegriffen. Sie müssen nun noch eine Kürzung ihrer Altersbezüge fürchten. Offen war am Mittwoch, ob nun zumindest strafrechtlich das letzte Wort gesprochen ist oder erneut Rechtsmittel eingelegt werden.

Bereits vor drei Jahren mussten sich Bromme und Kreidl in einem ersten Prozess verantworten. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das damalige Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2021 die Urteile des Landgerichts weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlungsbedarf.

Unter anderem ging es nun um Spenden Brommes für einen Jagdverband in Tirol und Geschenke für Kreidls Landratsbüro, darunter ein Montblanc-Schreibset, ein Koffer und eine silberne Fotodose. Diese Dinge seien nicht unbedingt für die Ausstattung notwendig gewesen, schließlich sei zuvor ein Füllfederhalter angeschafft worden und Kreidl habe nach eigener Aussage genügend Koffer besessen, erläuterte das Landgericht München II nun.

Auch bei Spenden für den Tiroler Jagdverband anlässlich eines Steinadler-Projekts kam das Gericht zu einem ähnlichen Schluss wie der BGH, der hier keinen unternehmerischen Zweck gesehen hatte.

Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte vor knapp zehn Jahren erheblich für Wirbel gesorgt. Für Zehntausende Euro reiste man in Fünf-Sterne-Hotels und genoss einen "James-Bond-Ausflug" mit Gondelfahrt, man lud zu einer Geburtsparty, trank Hunderte Euro teuren Wein, spendierte Beauty-Anwendungen für Ehefrauen.

Dass das vielleicht nicht ganz korrekt war, hätte den Angeklagten schon bewusst sein können - zumindest hätten sie selbst gewisse Zweifel daran gehabt, ob der Umfang noch angemessen war, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Bromme habe zudem als Amtsträger gehandelt. Der Vorstand einer Kreissparkasse sei eine Behörde. Dass dies straferschwerend sei, "mussten wir zusätzlich einpreisen", sagte die Richterin. Bromme habe generell eine Unternehmenskultur gepflegt, in der er sich gern als spendabler Geschäftsherr zeigte", sagte die Richterin. Er habe "persönlichkeitsbedingt" zu entsprechenden Ausgaben geneigt.

Die Richterin machte aber auch klar, warum sie Bewährungsstrafen für gerechtfertigt hielt. Das Verfahren ziehe sich schon sehr lange hin und bei beiden gebe es keine Gefahr einer erneuten Tat.

Die Staatsanwaltschaft wollte zumindest Bromme hinter Gitter bringen. Sie hatte in beiden Prozessen für ihn zweieinhalb Jahre verlangt. Kreidl sollte nach dem Willen der Anklage zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Das wiederum hätte für ihn voraussichtlich den Verlust seiner Bezüge mit sich gebracht. Die Verteidiger wollten deutlich niedrigere Strafen auf Bewährung.

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