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ROUNDUP: BGH bestätigt Strafe gegen Zementkartell

Veröffentlicht am 10.04.2013, 18:04
Aktualisiert 10.04.2013, 18:08
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängten Millionenstrafen gegen führende Firmen der Zementindustrie grundsätzlich bestätigt. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf sei nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Allerdings erließ der BGH den Firmen fünf Prozent von den Geldbußen, weil sich das Verfahren rechtsstaatswidrig lange hinausgezögert habe.

Das Bundeskartellamt hatte 2003 gegen mehrere Unternehmen sowie Firmenchefs hohe Geldbußen verhängt. Die Unternehmen hätten den Markt für Grauzement in den 1990 Jahren unter sich aufgeteilt und Preisabsprachen getroffen, hieß es. 2009 bestätigte das OLG dies und verhängte nach Angaben des Bundeskartellamtes Geldbußen von insgesamt 278,6 Millionen Euro gegen die Firmen.

Die Rechtsbeschwerde der Unternehmen dagegen scheiterte jetzt beim BGH. Das OLG hätte bei der Berechnung der Bußgelder keine Fehler gemacht, hieß es unter anderem. Die Strafen sind damit rechtskräftig.

Der Fall des Zementkartells sei damit abgeschlossen, teilte das Bundeskartellamt mit. Insgesamt wurden damit gegen diese und andere Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 380 Millionen Euro rechtskräftig. Das sei mehr als in jedem anderen Verfahren der Behörde./din/DP/stb

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