😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Einigung in Debatte über 50+1-Regel im Profifußball

Veröffentlicht am 13.07.2023, 16:23
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Willen des Bundeskartellamtes soll die 50+1-Regel im deutschen Profifußball erhalten bleiben. Vom Grundsatz, der die komplette Übernahme von Profivereinen durch Investoren verhindert, soll es zukünftig keine weiteren Ausnahmegenehmigungen wie für die TSG Hoffenheim, Bayer (ETR:BAYGN) Leverkusen und den VfL Wolfsburg geben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Vorausgegangen war ein langwieriger Abstimmungsprozess wegen der weiterhin geltenden Sonderregeln für die drei Fußball-Bundesligisten. Das Trio muss aber künftig die Mitglieder mehr beteiligen und einen finanziellen Ausgleich leisten.

"Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Clubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

"Zwar bleibt es dabei, dass die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und speziell für Sportverbände gelten. Auch stellt die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgesprägte Clubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf. Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen", erklärte Mundt weiter.

Die Vereinigung der 36 Proficlubs und die Behörde einigten sich auf drei zentrale Änderungen der bisherigen 50+1-Regel. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Clubs fest an ihren Standort gebunden.

Im Gegenzug bekommen die drei Ausnahmen Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg Bestandsschutz - weitere soll es nicht geben. Die DFL, der Deutsche Fußball-Bund und die übrigen am Verfahren beteiligten Clubs und Investoren erhalten laut Bundeskartellamt vor Erlass der abschließenden Entscheidung noch einmal rechtliches Gehör.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem lief das Klärungsverfahren. Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an dem Mutterverein zurückgeben wird.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.