BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Die europäische Bankenaufsicht soll nach dem Willen der EU-Kommission für alle Geldhäuser gelten. Das bestätigten am Freitag ein Brüsseler EU-Offizieller. Auch der federführende Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte im Juli angekündigt, die Aufsicht solle alle 27 EU-Staaten und alle Banken umfassen. Nach Angaben eines EU-Mitarbeiters soll das auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen betreffen. Am Freitag hatte das 'Handelsblatt' über die Pläne berichtet.
An dem Vorschlag werde noch gearbeitet, hieß es im Kreis der EU-Institutionen. 'Um den 11. September herum' solle das fertige Papier präsentiert werden.
EZB SOLL OBERSTE AUFSICHTSBEHÖRDE WERDEN
Als oberste Aufsichtsbehörde soll nach Vorstellungen der Kommission die Europäische Zentralbank (EZB) fungieren. Dies bedeute aber nicht, dass Kontrolleure der EZB nun in die Bücher jeder der etwa 8500 europäischen Banken schauten: Je nach Größe des Instituts solle die EZB mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.
Leitsatz seien einheitliche Regeln - deren Umsetzung aber nicht zwangsläufig direkt von der EZB überprüft werden müsse. Einheitliche Regeln hatte am Freitag auch der Präsident des Bankenverbandes, Andreas Schmitz, gefordert. Nach den Worten von Schmitz müssen für gleiches Geschäft, für gleiche Risiken und für alle Marktteilnehmer die gleichen Aufsichtsregeln gelten und auch einheitlich angewandt werden: 'Die Krise der spanischen Sparkassen hat erneut gezeigt, dass nicht vorhergesagt werden kann, welches Institut beziehungsweise welche Gruppe von Instituten eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität begründen können.'
EZB KANN NICHT ALLE INSTITUTE ÜBERWACHEN
Im Bundesfinanzministerium hieß es am Freitag, die EZB könne nicht alle Kreditinstitute der Eurozone überwachen. Dennoch dürfe es keine 'Aufsicht light' geben.
Wie die Rollenverteilung mit der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) ausgestaltet werden soll, sei noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet.
KOMPETENZZUTEILUNG HAT EINIGE FALLSTRICKE
Überhaupt gibt es bei der Kompetenzzuteilung einige Fallstricke: So ist die EZB als Zentralbank der Euroländer eigentlich nur für die 17 Staaten mit der Gemeinschaftswährung zuständig. Die Bankenaufsicht hingegen soll alle 27 EU-Staaten abdecken.
Offen sei auch noch, wie die Aufsicht für Banken geregelt werden soll, die auch Versicherungsleistungen anbieten. Denn Versicherungen darf die EZB nicht überwachen, so steht es im Vertrag.
OHNE LONDON GEHT ES NICHT
Ohne Großbritannien lasse sich das Paket nicht verabschieden, so der EU-Mitarbeiter - und zwar unabhängig davon, welches Beschlussverfahren gewählt werde. Die 27 EU-Staaten könnten in diesem Fall nur einstimmig beschließen. Die britische Regierung hat wegen des wichtigen Finanzplatzes London starke Interessen bei der Aufsicht./hrz/sl/DP/jsl
An dem Vorschlag werde noch gearbeitet, hieß es im Kreis der EU-Institutionen. 'Um den 11. September herum' solle das fertige Papier präsentiert werden.
EZB SOLL OBERSTE AUFSICHTSBEHÖRDE WERDEN
Als oberste Aufsichtsbehörde soll nach Vorstellungen der Kommission die Europäische Zentralbank (EZB) fungieren. Dies bedeute aber nicht, dass Kontrolleure der EZB nun in die Bücher jeder der etwa 8500 europäischen Banken schauten: Je nach Größe des Instituts solle die EZB mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.
Leitsatz seien einheitliche Regeln - deren Umsetzung aber nicht zwangsläufig direkt von der EZB überprüft werden müsse. Einheitliche Regeln hatte am Freitag auch der Präsident des Bankenverbandes, Andreas Schmitz, gefordert. Nach den Worten von Schmitz müssen für gleiches Geschäft, für gleiche Risiken und für alle Marktteilnehmer die gleichen Aufsichtsregeln gelten und auch einheitlich angewandt werden: 'Die Krise der spanischen Sparkassen hat erneut gezeigt, dass nicht vorhergesagt werden kann, welches Institut beziehungsweise welche Gruppe von Instituten eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität begründen können.'
EZB KANN NICHT ALLE INSTITUTE ÜBERWACHEN
Im Bundesfinanzministerium hieß es am Freitag, die EZB könne nicht alle Kreditinstitute der Eurozone überwachen. Dennoch dürfe es keine 'Aufsicht light' geben.
Wie die Rollenverteilung mit der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) ausgestaltet werden soll, sei noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet.
KOMPETENZZUTEILUNG HAT EINIGE FALLSTRICKE
Überhaupt gibt es bei der Kompetenzzuteilung einige Fallstricke: So ist die EZB als Zentralbank der Euroländer eigentlich nur für die 17 Staaten mit der Gemeinschaftswährung zuständig. Die Bankenaufsicht hingegen soll alle 27 EU-Staaten abdecken.
Offen sei auch noch, wie die Aufsicht für Banken geregelt werden soll, die auch Versicherungsleistungen anbieten. Denn Versicherungen darf die EZB nicht überwachen, so steht es im Vertrag.
OHNE LONDON GEHT ES NICHT
Ohne Großbritannien lasse sich das Paket nicht verabschieden, so der EU-Mitarbeiter - und zwar unabhängig davon, welches Beschlussverfahren gewählt werde. Die 27 EU-Staaten könnten in diesem Fall nur einstimmig beschließen. Die britische Regierung hat wegen des wichtigen Finanzplatzes London starke Interessen bei der Aufsicht./hrz/sl/DP/jsl