Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

ROUNDUP: EU-Parlament will Amazon-Lobbyisten vor die Tür setzen

Veröffentlicht am 28.02.2024, 19:20
Aktualisiert 28.02.2024, 19:30
© Reuters.

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das Europaparlament will die Zugangskarten mehrerer Amazon (NASDAQ:AMZN) -Lobbyisten für Parlamentsgebäude sperren. Es wurde beschlossen, dass 14 Langzeit-Zugangsausweise für Vertreter von Amazon widerrufen und bis auf weiteres keine neuen ausgestellt werden, wie das Parlament am Mittwochabend in Straßburg mitteilte. Hintergrund der Entscheidung ist den Angaben zufolge, dass Amazon nicht darauf eingegangen sei, dass sich Abgeordnete mit der Firma zu Sorgen über die Arbeitsbedingungen bei Amazon austauschen wollten.

Konkret seien Vertreter von Amazon seit 2021 zweimal gebeten worden, an einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales teilzunehmen. Zudem sei angefragt worden, ob eine Delegation des Parlaments im Dezember von Amazon empfangen werde. Angesichts der "ständigen Nichterreichbarkeit" des Unternehmens sei es wichtig gewesen, klarzumachen, dass das Vorgehen respektlos gegenüber dem Europäischen Parlament und den EU-Bürgern im Allgemeinen sei.

Amazon teilte mit: "Wir sind sehr enttäuscht über diese Entscheidung." Man wolle konstruktiv zusammenarbeiten. Amazon nehme regelmäßig an Aktivitäten teil, die vom Parlament und anderen EU-Institutionen organisiert würden - einschließlich parlamentarischer Anhörungen. Man habe wiederholt Bereitschaft bekundet, mit den Parlamentariern des Arbeits- und Sozialausschusses in Kontakt zu treten und habe eingeladen, Amazon-Einrichtungen zu besuchen. "Diese Einladung gilt nach wie vor."

Welchen Zutritt die Amazon-Lobbyisten mit ihren Zugangskarten genau hatten, war zunächst unklar. In den Gebäuden des EU-Parlaments können mit sogenannten Badges auch Türen geöffnet werden. Manche der Ausweise gewähren Zutritt zu Bereichen, die mit anderen Badges nicht erreicht werden können. Zudem war zunächst unklar, ob die Lobbyisten regelmäßig Sicherheitskontrollen unterlaufen mussten, bevor sie Zutritt zu Gebäuden des Parlaments bekommen haben.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.