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ROUNDUP: Hamburgs Bürgermeister Tschentscher als Zeuge vor 'Cum-Ex'-Ausschuss

Veröffentlicht am 06.05.2022, 06:35
Aktualisiert 06.05.2022, 06:45

HAMBURG (dpa-AFX) - Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher wird am Freitag (ab 14.00 Uhr) vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft zum "Cum-Ex"-Skandal vernommen. Der Ausschuss soll klären, ob führende SPD-Politiker in der Zeit, als Tschentscher noch Finanzsenator der Hansestadt war, Einfluss auf die steuerliche Behandlung der in den Skandal verwickelten Warburg Bank genommen haben. Tschentscher, der entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen hat, ist als Zeuge geladen.

Hintergrund sind Treffen von Tschentschers Vorgänger als Bürgermeister, dem jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz, mit den Mitinhabern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in den Jahren 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.

Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

Scholz hatte die Treffen bei seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss eingeräumt, aber angegeben, sich an den Inhalt der Gespräche nicht erinnern zu können. Eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schloss er jedoch aus.

In der vergangenen Woche hatte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) ausgesagt, dass er den Vorwürfen nach seiner Amtsübernahme nachgegangen sei. Er habe keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass es eine Einflussnahme gegeben habe. Vielmehr sei es auch schon unter seinem Vorgänger Peter Tschentscher gängige Praxis gewesen, dass bei "Cum-Ex"-Gestaltungen "alle Hebel in Bewegung gesetzt" würden, um "jeden Cent zurückzuholen".

2020 hatten die Hamburger Steuerverwaltung von Warburg Steuern in dreistelliger Millionenhöhe zurückgefordert. Zuvor war die Bank vom Landgericht Bonn im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden. Der Bundesgerichtshof hatte ein Jahr später die Strafbarkeit von "Cum-Ex"-Geschäften und damit auch die Einziehungsentscheidung bestätigt - in der vergangenen Woche dann auch das Bundesverfassungsgericht.

Die Bank hatte nach eigenen Angaben 2020 schon alle von den Steuerbehörden wegen "Cum-Ex" gegen sie geltend gemachten Steuerforderungen beglichen. Sie versucht aber weiter, auf juristischem Wege gegen die Hamburger Steuerbescheide vorzugehen.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften verschoben Finanzakteure große Aktienpakete rund um den Dividenden-Stichtag in einem schwer durchschaubaren System von Lieferketten und ließen sich dann Steuern erstatten, die nie gezahlt wurden. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.

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