😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Mehr Geld ab Wintersemester - Bafög-Erhöhung im Kabinett

Veröffentlicht am 06.04.2022, 06:35
Aktualisiert 06.04.2022, 06:45
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Bafög-Empfänger sollen zum Wintersemester fünf Prozent mehr Geld bekommen. Zudem soll der Kreis der möglichen Empfänger durch eine Anhebung der Elternfreibeträge um 20 Prozent erweitert werden. Das sieht eine Bafög-Reform vor, die an diesem Mittwoch im Kabinett auf den Weg gebracht werden soll. Das Gesetz muss anschließend noch durch Bundestag und Bundesrat.

Dem Entwurf von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zufolge soll der Bafög-Satz für Studentinnen und Studenten wegen gestiegener Lebenshaltungskosten von 427 auf 449 Euro im Monat steigen. Die Wohnpauschale für diejenigen, die noch zu Hause leben, soll von 56 auf 59 Euro angehoben werden. Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, soll 360 Euro statt 325 Euro für die Miete bekommen.

Studentinnen und Studenten in einer WG könnten somit auf 809 statt bisher 725 Euro bekommen. Wer nicht mehr über die Eltern familienversichert ist und über das Bafög auch Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung erhält, könnte künftig einen Bafög-Höchstbetrag von 931 statt 861 Euro erreichen.

Hintergrund für die Novelle ist die in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunkene Zahl der Bafög-Empfänger. Nach einem Höchststand von 979 000 (einschließlich Schüler-Bafög) im Jahr 2012 lag die Zahl im vergangenen Jahr bei nur noch 639 000. Die Gründe dafür liegen nach Überzeugung des Deutschen Studentenwerks (DSW) unter anderem darin, dass die Leistung über die Jahre nicht genug reformiert, ausgebaut und an neue Lebensrealitäten angepasst wurde. "Wir wollen jetzt die Trendwende schaffen und die Zahl der Bafög-Empfänger endlich wieder erhöhen", sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem "DSW-Journal" des Deutschen Studentenwerks.

Um den Kreis der Empfänger zu vergrößern, sollen künftig 2400 Euro des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei bleiben. Bisher sind es 2000 Euro. Und Studierende sollen 330 Euro in einem Nebenjob verdienen können, ohne dass sich das auf die Bafög-Höhe auswirkt - momentan sind es noch 290 Euro. Geplant ist neben der Erhöhung der Bafög-Sätze und Freibeträge auch eine Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags für Studierende mit Kindern von 150 auf 160 Euro - das Geld ist etwa für Babysitter gedacht, wenn Lehrveranstaltungen abends sind.

Auch für Schüler und Azubis soll die Förderung erhöht werden. Zudem ist geplant, die Altersgrenze von 30 Jahren bei Bafög-Beginn auf 45 Jahre anzuheben, damit auch später noch ein Studium aufgenommen werden kann. Den Plänen der Ampel-Koalition zufolge ist diese Reform nur der erste Schritt. Das Bafög soll langfristig "elternunabhängiger" werden, indem die von SPD, Grünen und FDP geplante Kindergrundsicherung direkt an Studentinnen und Studenten ausgezahlt wird - als "Grundsockel der Studienfinanzierung", wie Stark-Watzinger sagte.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.