🚀 ProPicks KI erreicht +34,9 % Rendite!Mehr erfahren

ROUNDUP: Netzagentur will auf milliardenschwere Mobilfunk-Auktion verzichten

Veröffentlicht am 13.09.2023, 14:21
© Reuters
DTEGn
-
VOD
-
O2Dn
-

BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur will auf eine milliardenschwere Mobilfunk-Auktion verzichten. Stattdessen sollen die Netzbetreiber Deutsche Telekom (ETR:DTEGn) , Vodafone (LON:VOD) und Telefónica (ETR:O2Dn) (O2) bestimmte Frequenzen fünf Jahre lang weiternutzen dürfen, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch mitteilte. Dafür würden die Firmen relativ geringe Gebühren zahlen. Die letzte Frequenzauktion 2019 hatte dem Staat rund 6,6 Milliarden Euro eingebracht.

Grund für die Entscheidung ist, dass das zur Verfügung stehende Spektrum vermutlich nicht für vier gute Netze ausgereicht hätte. Bisher werden die Frequenzen von drei Betreibern genutzt. An einer Auktion über die Nutzung ab 2026 würde aber auch der Neueinsteiger 1&1 teilnehmen. Es würden also vier Firmen bieten, von denen eine leer ausginge - diese hätte dann sehr schlechte Karten auf dem Markt, weil ihre Netzqualität gering wäre. Durch die Verlängerung bekommt 1&1 zwar kein eigenes Extra-Spektrum. Da die Firma aber das Vodafone-Netz mitnutzen darf, ist das aus Behördensicht nicht allzu problematisch.

Entscheidung Anfang 2024

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur durchläuft nun ein Konsultationsverfahren, in dem sich Marktteilnehmer zu Wort melden können. Entschieden werden soll Anfang 2024.

Im Gegenzug für die Verlängerung sollen sich Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichten, ihr Netz in dünn besiedelten Gebieten und an Verkehrswegen zu verbessern. "Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen", sagte Behördenchef Klaus Müller. Mit der nun erwogenen Verlängerung der Nutzungsrechte gebe man den Firmen Planungs- und Investitionssicherheit.

Die drei Unternehmen hatten sich für eine Verlängerung der Nutzungsrechte starkgemacht. 1&1 sah dies hingegen kritisch. Die etablierten Betreiber argumentieren schon seit langem, dass Frequenzauktionen nicht sinnvoll seien. Schließlich könnten die Firmen das Geld, das sie bei der Auktion auf den Tisch legen müssen, nicht in ein besseres Netz stecken. Nun dürften sich ihre Sorgenfalten etwas glätten.

Behörde will Auflagen erlassen

Über ein Auflagenpaket will die Behörde sicherstellen, dass die Unternehmen auch künftig viel Geld in ihr Netz investieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher gute Verbindungen bekommen.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Nutzungsrechte für Netzfrequenzen verlängert werden. 2005 hatte es dies schon einmal gegeben. 2000, 2010, 2015 und 2019 gab es hingegen Versteigerungen unterschiedlicher Frequenzbereiche.

In einem anderen strittigen Punkt beim Mobilfunk bleibt die Netzagentur vage: Sie lässt die Frage offen, ob es eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung geben wird. Hierbei würde die Position kleiner Konkurrenten der großen Netzbetreiber gestärkt.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.