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ROUNDUP: Recht auf warmes Wasser? - Wohnungsgenossenschaft löst Debatte aus

Veröffentlicht am 06.07.2022, 14:42
Aktualisiert 06.07.2022, 14:45
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Eine Wohnungsgenossenschaft darf aus Sicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ihren Mietern nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. "Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig", sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen und dies mit den gestiegenen Energiepreisen begründet. Kritik daran wurde unter anderem in der sächsischen Landespolitik laut, aber auch von anderer Seite.

Der Deutsche Mieterbund wies am Dienstag darauf hin, dass fehlendes warmes Wasser ein Grund für eine Mietminderung sei. Ein Foto des Aushangs, mit dem die Genossenschaft über den Schritt informierte, sorgte in sozialen Medien für Aufregung.

Falk Kühn-Meisegeier, Vorstand der WG Dippoldiswalde, rechnet dagegen nicht mit einer Klagewelle der Mieter. "Die Leute sind schon viel weiter als die Politik in Berlin", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Mieter seien vorher über den Schritt informiert worden und hätten großes Verständnis signalisiert. Er sei froh, eine Debatte angestoßen zu haben, auch wenn das Unternehmen nun beschimpft werde.

Auch der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte das Vorgehen gegenüber der Funke-Mediengruppe mit der Besonderheit einer Genossenschaft: "Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zugutekommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat." Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, sagte Gedaschko, "denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig."

Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG) sieht wegen enorm gestiegener Energiepreise den Bund in der Pflicht. "Wir brauchen jetzt schnell wirkende staatliche Maßnahmen, die unmittelbar bei den Wohnungsunternehmen und deren Mitgliedern und Mietern ankommen. Der Druck muss aus dem Kessel genommen werden", sagte VSWG-Chefin Mirjam Philipp am Mittwoch in Dresden. Sie forderte eine zeitlich beschränkte prozentuale Begrenzung für Heiz- und Warmwasserkosten, die sich an der Kaltmiete orientiert. So ließen sich soziale Unterschiede der Einkommenssituationen direkt berücksichtigten.

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Es gehe um ganz normale Menschen mit einem Einkommen, "mit dem nicht durch Verzicht auf den zweiten oder dritten Urlaub diese Steigerung mal so eben wegkompensiert wird", sagte Philipp. "Wir reden über familiäre Existenzen. Das muss die Politik endlich begreifen."

"Aktuell haben die meisten sächsischen Wohnungsgenossenschaften Festpreisvereinbarungen für Erdgas mit Preisen zwischen 1,5 und 5 Cent netto pro Kilowattstunde", so die VSWG-Chefin. "Mit Wegfall der Festpreisbindung würde der Preis auf 15 Cent netto und mehr steigen." Das bedeute in einigen Fällen eine Verzehnfachung der Bezugspreise für Gas. "Es gibt bereits jetzt erste Fälle - vor allem in Ostdeutschland - in denen allein die Kosten für Heizung und Warmwasser über den Nettokaltmieten liegen. Faktisch ist hier bereits eine Verdoppelung der bisherigen Mieten erfolgt.

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