BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die geplante 100-Milliarden-Finanzhilfe für marode spanische Banken als zwingend nötig zur Stabilisierung der Eurozone bezeichnet. In einem der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Berlin vorliegenden Schreiben an Parlamentspräsident Norbert Lammert vom 16. Juli versichert Schäuble: 'Die Notmaßnahme soll unter strengen Auflagen erfolgen.' Diese wurden am 9. Juli von den 17 Euro-Finanzministern in einer Absichtserklärung festgehalten, einem sogenannten Memorandum of Understanding.
An diesem Donnerstag stimmt der Bundestag in einer Sondersitzung über die Spanien-Hilfe aus dem ersten Euro-Rettungsschirms EFSF ab. Schäuble verweist in seinem Brief darauf, dass die spanische Regierung als Vertragspartner für die aus dem Kredit erwachsenen Verpflichtungen einstehe.
Zugleich erklärt er, dass das Darlehen zur Rekapitalisierung der spanischen Banken ohne sogenannten bevorrechtigten Gläubigerstatus gezahlt werden soll. Das heißt, im Fall einer Staatspleite nehmen die Kreditgeber einen hinteren Rang bei der Rückzahlung ein. Damit solle der Marktzugang Spaniens gesichert werden.
Die Eurogruppe soll am 20. Juli über das Memorandum entscheiden; Spanien soll es am 24. Juli unterzeichnen. Schäuble schreibt: 'Die Finanzhilfe ist unabweisbar, um die Sicherung in der Eurozone insgesamt zu gewährleisten.' An diesem Mittwoch will er das Verfahren im Kabinett und im Haushaltsausschuss des Bundestags erklären.
Nach dem Memorandum of Understanding solle als vertrauensbildende Maßnahme die erste Tranche von 30 Milliarden Euro nur ausgezahlt werden, wenn akute Notfälle bei spanischen Banken auftreten. Jede Verwendung der Mittel müsse die spanische Zentralbank begründen. EU-Kommission, Europäische Zentralbank und eine Gremium der Eurogruppe müssten dies billigen. Für die einzelnen Banken müssten Restrukturierungspläne erstellt werden. Der Großteil des Geldes werde zum Jahresende ausgezahlt sein.
Der Minister bittet in dem Brief an Lammert ferner um Zustimmung des Bundestags zur Übertragung von Rechten und Pflichten des EFSF auf den geplanten dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM. Dabei solle eben dieser EFSF-Status beibehalten werden, wonach es keinen bevorrechtigten Gläubigerstatus gibt.
Ursprünglich sollte der ESM zum 1. Juli in Kraft treten. In mehreren Euro-Ländern wurde er aber noch nicht beschlossen. In Deutschland wird zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. September abgewartet, ob der ESM Grundrechte der Abgeordneten missachtet./du/DP/jsl
An diesem Donnerstag stimmt der Bundestag in einer Sondersitzung über die Spanien-Hilfe aus dem ersten Euro-Rettungsschirms EFSF ab. Schäuble verweist in seinem Brief darauf, dass die spanische Regierung als Vertragspartner für die aus dem Kredit erwachsenen Verpflichtungen einstehe.
Zugleich erklärt er, dass das Darlehen zur Rekapitalisierung der spanischen Banken ohne sogenannten bevorrechtigten Gläubigerstatus gezahlt werden soll. Das heißt, im Fall einer Staatspleite nehmen die Kreditgeber einen hinteren Rang bei der Rückzahlung ein. Damit solle der Marktzugang Spaniens gesichert werden.
Die Eurogruppe soll am 20. Juli über das Memorandum entscheiden; Spanien soll es am 24. Juli unterzeichnen. Schäuble schreibt: 'Die Finanzhilfe ist unabweisbar, um die Sicherung in der Eurozone insgesamt zu gewährleisten.' An diesem Mittwoch will er das Verfahren im Kabinett und im Haushaltsausschuss des Bundestags erklären.
Nach dem Memorandum of Understanding solle als vertrauensbildende Maßnahme die erste Tranche von 30 Milliarden Euro nur ausgezahlt werden, wenn akute Notfälle bei spanischen Banken auftreten. Jede Verwendung der Mittel müsse die spanische Zentralbank begründen. EU-Kommission, Europäische Zentralbank und eine Gremium der Eurogruppe müssten dies billigen. Für die einzelnen Banken müssten Restrukturierungspläne erstellt werden. Der Großteil des Geldes werde zum Jahresende ausgezahlt sein.
Der Minister bittet in dem Brief an Lammert ferner um Zustimmung des Bundestags zur Übertragung von Rechten und Pflichten des EFSF auf den geplanten dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM. Dabei solle eben dieser EFSF-Status beibehalten werden, wonach es keinen bevorrechtigten Gläubigerstatus gibt.
Ursprünglich sollte der ESM zum 1. Juli in Kraft treten. In mehreren Euro-Ländern wurde er aber noch nicht beschlossen. In Deutschland wird zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. September abgewartet, ob der ESM Grundrechte der Abgeordneten missachtet./du/DP/jsl