PARIS/STUTTGART (dpa-AFX) - Die Schiedsgerichtsklage um den milliardenschweren Rückkauf von Anteilen am Energieversorger EnBW durch das Land Baden-Württemberg wird erst 2014 weiter verhandelt. Damit wird es wohl keine schnelle Antwort auf die Frage geben, ob das Land bei dem Deal im Dezember 2010 zu viel zahlte. Der nächste Verhandlungstermin vor der Internationalen Handelskammer in Paris sei erst für die zweite Januarhälfte 2014 angesetzt - und auch dann ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein Urteil gesprochen wird. Verhandlungskreise bestätigten der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag entsprechende Angaben der 'Stuttgarter Nachrichten'.
Die grün-rote Landesregierung wirft dem damaligen Regierungschef Stefan Mappus (CDU) vor, der Preis für den Rückkauf der EnBW-Anteile im Dezember 2010 sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Die ehemaligen Oppositionsparteien pochen auf eine Rückzahlung von 834 Millionen Euro, die sie vor Gericht von dem französischen Alteigentümer EDF erstreiten wollen. Das Finanzministerium in Stuttgart äußerte sich nicht zum Schiedsgerichtsverfahren, das Donnerstag vergangener Woche in Paris begonnen hat. Es sei Vertraulichkeit vereinbart worden.
Dem Vernehmen nach muss die Landesregierung zunächst innerhalb von drei Monaten ihre Klage ausführlich begründen. Anschließend hat die EdF vier Monate Zeit für die Klageerwiderung. Dann hat jede Partei noch einmal dreieinhalb Monate, um auf die jeweilige Gegenseite zu reagieren. Erst danach will das Gericht wieder eingreifen. Ein mögliches Urteil wird frühstens im Frühjahr 2014 erwartet.
Grüne und SPD argumentieren, es könne ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht vorliegen. Das hieße, dass das Land die EdF begünstigt hätte. Mappus und die EdF wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück. Der FDP-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags, Andreas Glück, attackierte die Landesregierung mit den Worten, offensichtlich gebe es deutliche Mängel in der Begründung der Klage. Nun müsse sich die Landesregierung eine schlüssige Begründung aus den Fingern saugen. 'Dies ist eine Aktion, die an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist', kritisierte Glück.
Mappus hatte das Geschäft am Landtag vorbei eingefädelt. Das Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg erklärte den Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers im Nachhinein für verfassungswidrig. Gegen Mappus, zwei ehemalige Kabinettskollegen und den damaligen Finanzberater des Landes und Ex-Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley , Dirk Notheis, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu./bg/DP/stb
Die grün-rote Landesregierung wirft dem damaligen Regierungschef Stefan Mappus (CDU) vor, der Preis für den Rückkauf der EnBW-Anteile im Dezember 2010 sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Die ehemaligen Oppositionsparteien pochen auf eine Rückzahlung von 834 Millionen Euro, die sie vor Gericht von dem französischen Alteigentümer EDF
Dem Vernehmen nach muss die Landesregierung zunächst innerhalb von drei Monaten ihre Klage ausführlich begründen. Anschließend hat die EdF vier Monate Zeit für die Klageerwiderung. Dann hat jede Partei noch einmal dreieinhalb Monate, um auf die jeweilige Gegenseite zu reagieren. Erst danach will das Gericht wieder eingreifen. Ein mögliches Urteil wird frühstens im Frühjahr 2014 erwartet.
Grüne und SPD argumentieren, es könne ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht vorliegen. Das hieße, dass das Land die EdF begünstigt hätte. Mappus und die EdF wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück. Der FDP-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags, Andreas Glück, attackierte die Landesregierung mit den Worten, offensichtlich gebe es deutliche Mängel in der Begründung der Klage. Nun müsse sich die Landesregierung eine schlüssige Begründung aus den Fingern saugen. 'Dies ist eine Aktion, die an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist', kritisierte Glück.
Mappus hatte das Geschäft am Landtag vorbei eingefädelt. Das Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg erklärte den Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers im Nachhinein für verfassungswidrig. Gegen Mappus, zwei ehemalige Kabinettskollegen und den damaligen Finanzberater des Landes und Ex-Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley