😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Schiedsgerichtsklage zu EnBW-Deal wird erst 2014 verhandelt

Veröffentlicht am 13.09.2012, 12:07
PARIS/STUTTGART (dpa-AFX) - Die Schiedsgerichtsklage um den milliardenschweren Rückkauf von Anteilen am Energieversorger EnBW durch das Land Baden-Württemberg wird erst 2014 weiter verhandelt. Damit wird es wohl keine schnelle Antwort auf die Frage geben, ob das Land bei dem Deal im Dezember 2010 zu viel zahlte. Der nächste Verhandlungstermin vor der Internationalen Handelskammer in Paris sei erst für die zweite Januarhälfte 2014 angesetzt - und auch dann ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein Urteil gesprochen wird. Verhandlungskreise bestätigten der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag entsprechende Angaben der 'Stuttgarter Nachrichten'.

Die grün-rote Landesregierung wirft dem damaligen Regierungschef Stefan Mappus (CDU) vor, der Preis für den Rückkauf der EnBW-Anteile im Dezember 2010 sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Die ehemaligen Oppositionsparteien pochen auf eine Rückzahlung von 834 Millionen Euro, die sie vor Gericht von dem französischen Alteigentümer EDF erstreiten wollen. Das Finanzministerium in Stuttgart äußerte sich nicht zum Schiedsgerichtsverfahren, das Donnerstag vergangener Woche in Paris begonnen hat. Es sei Vertraulichkeit vereinbart worden.

Dem Vernehmen nach muss die Landesregierung zunächst innerhalb von drei Monaten ihre Klage ausführlich begründen. Anschließend hat die EdF vier Monate Zeit für die Klageerwiderung. Dann hat jede Partei noch einmal dreieinhalb Monate, um auf die jeweilige Gegenseite zu reagieren. Erst danach will das Gericht wieder eingreifen. Ein mögliches Urteil wird frühstens im Frühjahr 2014 erwartet.

Grüne und SPD argumentieren, es könne ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht vorliegen. Das hieße, dass das Land die EdF begünstigt hätte. Mappus und die EdF wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück. Der FDP-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags, Andreas Glück, attackierte die Landesregierung mit den Worten, offensichtlich gebe es deutliche Mängel in der Begründung der Klage. Nun müsse sich die Landesregierung eine schlüssige Begründung aus den Fingern saugen. 'Dies ist eine Aktion, die an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist', kritisierte Glück.

Mappus hatte das Geschäft am Landtag vorbei eingefädelt. Das Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg erklärte den Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers im Nachhinein für verfassungswidrig. Gegen Mappus, zwei ehemalige Kabinettskollegen und den damaligen Finanzberater des Landes und Ex-Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley , Dirk Notheis, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu./bg/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.