BERLIN (dpa-AFX) - Der Berliner Senat ist im Streit um die Vergabe der Gasnetzkonzession vor Gericht in einem wesentlichen Punkt unterlegen. Das Land Berlin darf die Gaskonzession nicht an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie vergeben, urteilte das Landgericht Berlin am Dienstag. Die Richter hätten Zweifel an der Bieterfähigkeit von Berlin Energie, weil es kein eigenständiger Betrieb sei, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Berlin mit. Die Forderung der Klägerin Gasag, mit ihrer Netzgesellschaft einen Konzessionsvertrag abzuschließen, wies das Gericht jedoch zurück. Beide Parteien können Berufung einlegen.