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ROUNDUP: Siemens kann Osram-Abspaltung vorantreiben - Erfolg im Rechtsstreit

Veröffentlicht am 10.04.2013, 17:04
Aktualisiert 10.04.2013, 17:08
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Elektrokonzern Siemens ist bei seinen Plänen für die Lichttochter Osram einen wichtigen Schritt vorangekommen. Das Oberlandesgericht München entschied am Mittwoch, dass die Abspaltung von Osram ins Handelsregister eingetragen werden darf. Gegen einen entsprechenden Beschluss der Siemens-Hauptversammlung im Januar hatten acht Aktionäre eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage vor dem Landgericht München angestrengt und zunächst eine Registersperre erwirkt, die nun aufgehoben ist.

Der Vorsitzende Richter Martin Kainz begründete die Entscheidung in dem sogenannten Freigabeverfahren unter anderem damit, dass der von Siemens vorgelegte Abspaltungsbericht sehr umfänglich und aus Sicht des Gerichts in Ordnung gewesen sei. Auch hätten sich die klagenden Aktionäre auf der Hauptversammlung nicht zu Wort gemeldet und keine Fragen gestellt und somit 'elementare Rechte des Aktionärs nicht in Anspruch genommen'.

Deshalb stehe auch die von den Aktionären monierte mangelhafte akustische Verständlichkeit der Hauptversammlungsreden in den Waschräumen der Olympiahalle - unter anderem durch laute Händetrockner - der Freigabe nicht entgegen. Die Aktionäre hatten argumentiert, dass Äußerungen von Siemens-Finanzvorstand Joe Kaeser zu Osram dadurch nicht verständlich gewesen seien.

Auch bemängelten Vertreter der Aktionäre, dass bei der Hauptversammlung und in dem Bericht Alternativen zu der Osram-Abspaltung wie ein klassischer Börsengang für die Lichttochter oder ein Verkauf mit finanziellen Auswirkungen nicht ausreichend erörtert worden seien. Auch diese Einschätzung teilte das Gericht nicht.

Siemens zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Dadurch könne man die Osram-Pläne nun zügig vorantreiben, erklärte das Unternehmen. Der von Siemens beauftragte Rechtsanwalt Jochen Vetter sagte, ein so schnelles Freigabeverfahren habe es bisher in Deutschland noch nicht gegeben.

Auf dem Aktionärstreffen im Januar hatten die Anleger die Maßnahmen mit einer Mehrheit von 98 Prozent beschlossen. Für Osram ist kein klassischer Börsengang geplant. Vielmehr soll für je zehn Siemens-Aktien ein Osram-Papier in die Depots der Anteilseigner gebucht werden. Siemens will im Zuge der Abspaltung nur noch 19,5 Prozent der Anteile behalten - gerade genug für eine Sperrminorität auf einer Hauptversammlung.

Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Aktionäre bleibt von der Entscheidung des Oberlandesgerichts zunächst unberührt. Über sie soll ab 27. Juni vor dem Landgericht München verhandelt werden. Durch die Aktionärsklage hatte Siemens Osram nicht mehr im April an die Börse bringen können./csc/DP/stb

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