KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Ratifizierung des europäischen Fiskalpakts in Deutschland könnte sich verzögern. Das Bundesverfassungsgericht will Bundespräsident Joachim Gauck angesichts drohender Klagen voraussichtlich bitten, mit der Unterschrift unter das entsprechende Gesetz zu warten. Wenn die Fraktion der Linken ihre Ankündigung wahr mache und gegen das Gesetz klage, bräuchten die Richter Zeit, um sich in die Materie einzuarbeiten, sagte eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe am Donnerstag.
Der Fiskalpakt soll zwar Ende Juni von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit gebilligt werden, aber erst Anfang 2013 in Kraft treten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sowie SPD und Grüne wollen den Fiskalpakt im Paket mit dem künftigen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM am 29. Juni verabschieden. Der ESM soll am 1. Juli starten. Auch gegen ihn sind Klagen angedroht worden.
Die Sprecherin sagte: 'Das ist die übliche Praxis und wurde schon so gehandhabt bei der Griechenlandhilfe und dem ersten Eurorettungsschirm.' Hintergrund ist, dass Gesetze erst offiziell in Kraft treten, wenn sie der Bundespräsident unterschrieben hat. Der Aufschub um einige Wochen solle bewirken, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, solange die Klage nicht entschieden ist.
In der Bundesregierung hieß es, ein möglicher Aufschub ändere nichts an der Absicht der Koalition, dass der Bundestag den ESM und den Fiskalpakt am Freitag (29. Juni) im Bundestag ratifiziere./sew/sl/DP/jha
Der Fiskalpakt soll zwar Ende Juni von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit gebilligt werden, aber erst Anfang 2013 in Kraft treten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sowie SPD und Grüne wollen den Fiskalpakt im Paket mit dem künftigen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM am 29. Juni verabschieden. Der ESM soll am 1. Juli starten. Auch gegen ihn sind Klagen angedroht worden.
Die Sprecherin sagte: 'Das ist die übliche Praxis und wurde schon so gehandhabt bei der Griechenlandhilfe und dem ersten Eurorettungsschirm.' Hintergrund ist, dass Gesetze erst offiziell in Kraft treten, wenn sie der Bundespräsident unterschrieben hat. Der Aufschub um einige Wochen solle bewirken, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, solange die Klage nicht entschieden ist.
In der Bundesregierung hieß es, ein möglicher Aufschub ändere nichts an der Absicht der Koalition, dass der Bundestag den ESM und den Fiskalpakt am Freitag (29. Juni) im Bundestag ratifiziere./sew/sl/DP/jha