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ROUNDUP/KBV: Elektronische Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht

Veröffentlicht am 04.02.2014, 11:36
Aktualisiert 04.02.2014, 12:20

BERLIN (dpa-AFX) - Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen geltendes Recht. Die e-card sei damit nutzlos. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten die darauf gespeicherten Fotos der Versicherten nicht überprüft. Über die Stellungnahme der KBV, die die elektronische Karte seit langem kritisiert, berichtete zuerst das 'Hamburger Abendblatt' (Dienstag).

Die juristische Expertise der KBV wirft den Kassen vor, 'die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt' zu haben. Rein rechtlich müssten die Karten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.

Der Kassen-Spitzenverband wies die Kritik zurück: Die E-Gesundheitskarte sei immer 'als eingeschränkter Identitätsausweis konzipiert gewesen, nicht vergleichbar mit Personalausweis oder Reisepass', sagte eine Sprecherin auf Anfrage. 'Deshalb gibt es keinen Grund, die e-card einzuziehen oder nachzurüsten.' Es handele sich um 'eine alte Diskussion, die wir schon mal hatten'. Die KBV räumte ein, dass ihre Expertise 'ein halbes Jahr alt' sei.

Darin heißt es: 'Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.'

Aus Sicht der Krankenkassen ist nicht ersichtlich, wer aus einem gefälschten Foto auf der e-card einen Vorteil hätte. Der Nutzer liefe Gefahr, nicht behandelt oder als Privatpatient behandelt zu werden. Die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes wies darauf hin, dass auf der elektronischen Versichertenkarte nur Versicherten-Stammdaten wie Name und Adresse, aber keine Patientenakten gespeichert seien.

KBV-Sprecher Roland Stahl sagte: 'Wir verdammen die e-card nicht in Bausch und Bogen, aber wir fordern die Krankenkassen auf, zu gewährleisten, dass die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber erfolgt. Das gilt auch für die vom Versicherten gelieferten Fotos. Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen.'

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Bericht zufolge: 'Es ist unbestritten, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.' Das Ministerium ließ offen, wann die Identität von Karteninhaber und Foto geprüft werden solle./vs/DP/jkr

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