😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/Streit um Web-Browser: Microsoft droht erneut eine EU-Geldbuße

Veröffentlicht am 17.07.2012, 14:07
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Softwareriese Microsoft muss erneut eine millionenschwere EU-Geldbuße fürchten. Die EU-Kommission hat ein neues Kartellverfahren gegen den US-Konzern wegen unlauterer Geschäftspraktiken eröffnet. Microsoft biete seinen Windows-Nutzern nicht - wie versprochen - die freie Wahl des Web-Browsers an, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Dienstag in Brüssel. Konkurrenten hätten sich bei der Kommission darüber beschwert, dass der US-Konzern den Nutzern auf der Startseite seines Systems nicht länger die Auswahl zwischen verschiedenen Internetbrowsern lasse.

Der Konzern halte sich somit nicht an seine Zusagen aus dem Jahr 2009. Sollte sich der Vorwurf erhärten, droht Microsoft eine Strafe von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Aus der Wettbewerbsbehörde verlautete, Microsoft habe den Verstoß zugegeben und spreche von einem 'technischen Fehler'.

Laut EU-Kommission verstößt der Softwarekonzern seit Februar 2011 gegen seine Verpflichtung. Damals kam die Softwareaktualisierung Service Pack für Windows 7 auf den Markt. 'Als Resultat konnten 28 Millionen Nutzer den Auswahlbildschirm [mit weiteren Browsern als Alternative] nicht sehen', sagte Almunia. Der Kommissar sprach von einem einmaligen Fall: 'Es ist das erste Mal, dass ein Unternehmen sich nicht an die Vorgaben der Kartellbehörden hält... Wir nehmen das sehr ernst.'

Seit Jahren streitet Microsoft mit Brüssel um den Web-Browser. Browser sind nötig, um im World Wide Web zu surfen. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten Microsoft 2009 gezwungen, Verbrauchern in der EU neben dem hauseigenen Internet Explorer elf weitere Browser als Alternativen anzubieten. Zuvor installierte Microsoft standardmäßig den hauseigenen Internet Explorer. Auf einem Auswahlbildschirm sollen nun daneben auch Konkurrenten wie Mozilla Firefox, Google Chrome, Apple Safari oder Opera erscheinen. Die Verpflichtung gilt für fünf Jahre, also bis 2014.

Auf diese Weise wollte Brüssel die Vormachtstellung des Konzerns brechen - sein Windows-Marktanteil liegt bei Computern und Laptops europaweit bei über 90 Prozent. Der Marktanteil des Internet Explorers bei den Browsern ist jedoch deutlich geringer als der von Windows unter den Betriebssystemen. Nach einer aktuellen Studie Marktforschungsunternehmens Webtrekk kommt der Microsoft-Browser in Deutschland auf 31,1 Prozent und liegt damit hinter Firefox (35,1 Prozent) und vor Safari (16,9) und Chrome (11,7) auf Platz zwei.

Die EU-Kommission ist schon früher immer wieder gegen Microsoft vorgegangen und hat insgesamt Strafgelder von rund 1,7 Milliarden Euro verhängt. Der Kreuzzug der Wettbewerbshüter dauert seit mehr als einem Jahrzehnt an - es war mit Abstand der spektakulärste Fall in Brüssel.

Nun hatten sich erneut Konkurrenten in Brüssel beschwert. Eine Frist für den Abschluss des Falls gibt es nicht. Almunia kündigte aber an, den Fall so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Stellungnahme von Microsoft lag am Dienstagnachmittag noch nicht vor./mt/DP/jha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.