😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/'SZ'/'Gläserner Bankkunde': Behörden fragen immer öfter Kontodaten ab

Veröffentlicht am 25.04.2014, 06:15

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Staatliche Behörden haben in den vergangenen 15 Monaten private Konten so oft durchleuchtet wie noch nie. Dies geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag) aus Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor. Danach ließen neben den Finanzämtern besonders häufig Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfügt.

Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern habe 2013 knapp 142 000 dieser Kontenabfragen verzeichnet, heißt es in dem Bericht. Die Zahl habe sich damit im Vergleich zu 2012 verdoppelt. Im ersten Quartal des neuen Jahres sei sie weiter gewachsen - von gut 24 000 auf mehr als 48 000 Anfragen.

Seit 2005 haben Behörden die Möglichkeit, Kontodaten abzufragen, um etwa Sozialkassen- oder Steuerbetrüger aufzuspüren. Die Anfragen dürfen Steuerbehörden ebenso stellen wie die für die Hartz-IV-Empfänger verantwortlichen Jobcenter oder Ämter, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe und Wohngeld zuständig sind. Sie können Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer des Bankkunden, nicht aber den Kontostand in Erfahrung bringen.

Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, seit Anfang 2013 gehören auch Gerichtsvollzieher dazu. Sie dürfen Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen.

Dieses Instrument werde vor allem bei unkooperativen Schuldnern genutzt, die keine Vermögensauskunft vorgelegt haben, sagte Detlef Hüermann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbunds, der "Süddeutschen Zeitung".

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die amtliche Neugierde kritisch. Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten ergeben, dass oft sogar die Begründungen für den konkreten Abruf fehlten und die Betroffenen nicht benachrichtigt würden, kritisierte sie. Voßhoff sieht den Gesetzgeber deshalb "in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen".ha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.