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Rückerstattung gekippter Steuern muss nicht zwingend verzinst werden

Veröffentlicht am 29.07.2022, 10:32
© Reuters

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kippt das Bundesverfassungsgericht eine Steuer, ist der Gesetzgeber nicht unbedingt verpflichtet, Betroffenen die erstatteten Beträge auch noch zu verzinsen. Das gelte jedenfalls bei niedrigen Zinsen und niedriger Inflation und Erstattungen binnen weniger Jahre, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Freitag mit. Im konkreten Fall ging es um eine Zinsforderung von mehr als 2,7 Millionen Euro wegen der 2017 für nichtig erklärten Brennelementesteuer. Die Verfassungsbeschwerde des klagenden Kraftwerks-Betreibers blieb erfolglos. (Az. 2 BvR 737/20)

Das Unternehmen hatte die im Juli 2016 gezahlte Steuer von fast 55 Millionen Euro im Juni 2017 zurückbekommen. Es war der Ansicht, dass zur vollständigen Kompensation auch noch Zinsen gezahlt werden müssten. Ein solcher Anspruch ist in der Abgabenordnung allerdings nicht vorgesehen. Der Entscheidung zufolge ist der Verzicht auf eine generelle Verzinsung der Steuererstattung nicht verfassungswidrig.

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