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Schärfere Strafen für Cum-Ex: NRW unternimmt neuen Anlauf

Veröffentlicht am 15.02.2022, 16:49
© Reuters.

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nordrhein-Westfalen unternimmt einen neuen Anlauf, um schärfere Strafen für Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Aktiengeschäften durchzusetzen. Zwar hatte der Bundesrat einem solchen Antrag des Landes bereits 2020 zugestimmt, teilte das NRW-Justizministerium am Dienstag mit. Der Bundestag hatte ihn in der alten Legislaturperiode aber nicht mehr beraten.

Daher bringe Nordrhein-Westfalen den Antrag nun erneut in den Bundesrat ein, kündigte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) an. Nach der geltenden Abgabenordnung werden Cum-Ex und ähnliche Fälle nicht ohne Weiteres als besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eingestuft. Das soll sich ändern.

Inzwischen werde allein in Köln gegen 1300 Beschuldigte aus der Finanzbranche ermittelt. Die Strafverfolger sähen sich bei Cum-Ex einem Steuerskandal nie geahnten Ausmaßes gegenüber. Banker und Finanzexperten hätten über Jahre hinweg eine Steuerhinterziehungsindustrie gebildet. Die geltende Gesetzeslage werde dem Ausmaß dieses Steuerskandals nicht gerecht.

Der Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen hebt die Beschränkung schärferer Strafen auf die bandenmäßige Steuerhinterziehung von Umsatz- und Verbrauchssteuern auf. Er belegt sämtliche bandenmäßig begangene Steuerhinterziehungen mit einer erhöhten Strafandrohung von bis zu zehn Jahren Haft. Außerdem wird die Telekommunikationsüberwachung auf solche Fälle erweitert.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren. Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. Die Hochphase von Cum-Ex war im Zeitraum 2006 bis 2012. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten den Cum-Ex-Skandal seit Jahren auf.

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