😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Schlichtung bringt vorerst keine Einigung zu Mindestlohn am Bau

Veröffentlicht am 25.03.2022, 10:28
© Reuters.

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - In den Verhandlungen zum tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft hat auch die Schlichtungsrunde zunächst keine Ergebnisse gebracht. Die Arbeitgeber zeigten sich am Freitag nach dem Gespräch unter Leitung des Schlichters Rainer Schlegel skeptisch, weil die Vorschläge zu langfristig und zu kostspielig seien.

Der Präsident des Bundessozialgerichts hat in seinem Schiedsspruch vorgeschlagen, den unteren Mindestlohn in drei Stufen um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Danach soll es dann jährlich einen automatischen Ausgleich in Höhe der Teuerung geben. Der höhere Mindestlohn II für Facharbeiter soll hingegen zum nächsten Jahr ganz wegfallen.

Trotzdem neigt die IG Bauen-Agrar-Umwelt zur Annahme des Spruchs, wie sie in Frankfurt mitteilte. Beiden Seiten bleibt eine Erklärungsfrist von 14 Kalendertagen. Ein kompletter Wegfall des tariflich vereinbarten Mindestlohns wäre für die Branche eine Katastrophe, weil dann noch schwerer Leute zu finden wären, erklärte IG-BAU-Chef Robert Feiger.

Bis Ende 2021 galt der Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro je Stunde sowie für Facharbeiter im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Damit liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, der nach dem Willen der Bundesregierung ab Oktober auf 12 Euro steigen soll.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.