FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - In den Verhandlungen zum tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft hat auch die Schlichtungsrunde zunächst keine Ergebnisse gebracht. Die Arbeitgeber zeigten sich am Freitag nach dem Gespräch unter Leitung des Schlichters Rainer Schlegel skeptisch, weil die Vorschläge zu langfristig und zu kostspielig seien.
Der Präsident des Bundessozialgerichts hat in seinem Schiedsspruch vorgeschlagen, den unteren Mindestlohn in drei Stufen um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Danach soll es dann jährlich einen automatischen Ausgleich in Höhe der Teuerung geben. Der höhere Mindestlohn II für Facharbeiter soll hingegen zum nächsten Jahr ganz wegfallen.
Trotzdem neigt die IG Bauen-Agrar-Umwelt zur Annahme des Spruchs, wie sie in Frankfurt mitteilte. Beiden Seiten bleibt eine Erklärungsfrist von 14 Kalendertagen. Ein kompletter Wegfall des tariflich vereinbarten Mindestlohns wäre für die Branche eine Katastrophe, weil dann noch schwerer Leute zu finden wären, erklärte IG-BAU-Chef Robert Feiger.
Bis Ende 2021 galt der Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro je Stunde sowie für Facharbeiter im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Damit liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, der nach dem Willen der Bundesregierung ab Oktober auf 12 Euro steigen soll.