BERN (dpa-AFX) - Über das umstrittene Steuerabkommen mit Deutschland wird es in der Schweiz keinen Volksentscheid geben. Eine entsprechende Initiative scheiterte an der Hürde der erforderlichen Mindestzahl von 50 000 rechtsgültigen Unterschriften. Das teilte die Schweizer Bundeskanzlei am Dienstag in Bern nach Prüfung der Unterschriftenlisten der Initiatoren des Referendums mit.
Die Gegner des Steuerabkommens hatten zwar nach eigenen Angaben etwas mehr Unterschriften sammeln können. Jedoch erklärten die Prüfer der Bundeskanzlei, dass die für die Ansetzung einer Volksabstimmung erforderliche Zahl 'um mindestens 1500 Unterschriften verfehlt worden ist'.
Mangels ausreichender Unterschriften wird es auch keine Referenden zu den Steuerabkommen der Schweiz mit Großbritannien und Österreich geben. Anders als in Deutschland gibt es in diesen Staaten keine größeren Widerstände gegen die Vereinbarungen über die Nachbesteuerung von Guthaben ihrer Bürger bei Schweizer Banken.
Nach den Vorstellungen der konservativen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sowie der Schweizer Jungsozialisten sollten alle drei Steuerabkommen bei einem Referendum am 25. November vom Stimmvolk verworfen werden. Sie lehnen diese vom Schweizer Parlament bereits ratifizierten Steuerverträge aus unterschiedlichen Gründen ab.
Unabhängig davon gilt das Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens in der vorliegenden Form weithin als sicher: Damit es in Kraft tritt, müsste es auch vom deutschen Bundesrat gebilligt werden. Dort haben rot-grün regierte Bundesländer die Mehrheit, die das Abkommen erklärtermaßen zu Fall bringen wollen.
Der Schweizer Unternehmerverband Economiesuisse begrüßte in einer Stellungnahme, dass die notwendige Zahl von Unterschriften für ein Referendum nicht zustande kam. 'Die Schweiz steht hinter den Abkommen mit den drei Ländern', erklärte der Verband. Sie böten eine faire und pragmatische Lösung für Probleme der Vergangenheit mit unversteuerten Vermögen ausländischer Kunden. 'Nun liegt der Ball bei Deutschland.'
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte am Montag seine Kritik am Steuerdeal der Bundesregierung mit der Schweiz bekräftigt. Er könne dem Abkommen in der jetzigen Form nicht zustimmen, sagte Steinbrück nach seiner Nominierung zum SPD-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2013 durch den Parteivorstand.
Das noch nicht ratifizierte Abkommen sieht vor, dass deutsche Inhaber von Konten in der Schweiz zwischen 21 und maximal 41 Prozent an den Fiskus nachzahlen. Dafür dürfen sie anonym bleiben. Auf künftige Erträge deutscher Kunden sollen die Schweizer Geldinstitute
- wie in Deutschland - 26,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag)
Steuern erheben und an den Fiskus der Bundesrepublik abführen.
Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass bis zu 280 Milliarden Euro deutsches Kapital bei Schweizer Banken verwaltet wird
- etwa die Hälfte stammt von privaten Anlegern. Bei einer
Nachbesteuerung im Rahmen des Steuerabkommens erwartet das Ministerium Einnahmen von rund zehn Milliarden Euro. Die SPD verlangt aber weitere Zugeständnisse der Schweiz. Unter anderem müsse Deutschland auch nach Inkrafttreten des Abkommens durch den Ankauf interner Schweizer Bankdaten gegen deutsche Steuerbetrüger vorgehen dürfen./bur/DP/jsl
Die Gegner des Steuerabkommens hatten zwar nach eigenen Angaben etwas mehr Unterschriften sammeln können. Jedoch erklärten die Prüfer der Bundeskanzlei, dass die für die Ansetzung einer Volksabstimmung erforderliche Zahl 'um mindestens 1500 Unterschriften verfehlt worden ist'.
Mangels ausreichender Unterschriften wird es auch keine Referenden zu den Steuerabkommen der Schweiz mit Großbritannien und Österreich geben. Anders als in Deutschland gibt es in diesen Staaten keine größeren Widerstände gegen die Vereinbarungen über die Nachbesteuerung von Guthaben ihrer Bürger bei Schweizer Banken.
Nach den Vorstellungen der konservativen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sowie der Schweizer Jungsozialisten sollten alle drei Steuerabkommen bei einem Referendum am 25. November vom Stimmvolk verworfen werden. Sie lehnen diese vom Schweizer Parlament bereits ratifizierten Steuerverträge aus unterschiedlichen Gründen ab.
Unabhängig davon gilt das Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens in der vorliegenden Form weithin als sicher: Damit es in Kraft tritt, müsste es auch vom deutschen Bundesrat gebilligt werden. Dort haben rot-grün regierte Bundesländer die Mehrheit, die das Abkommen erklärtermaßen zu Fall bringen wollen.
Der Schweizer Unternehmerverband Economiesuisse begrüßte in einer Stellungnahme, dass die notwendige Zahl von Unterschriften für ein Referendum nicht zustande kam. 'Die Schweiz steht hinter den Abkommen mit den drei Ländern', erklärte der Verband. Sie böten eine faire und pragmatische Lösung für Probleme der Vergangenheit mit unversteuerten Vermögen ausländischer Kunden. 'Nun liegt der Ball bei Deutschland.'
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte am Montag seine Kritik am Steuerdeal der Bundesregierung mit der Schweiz bekräftigt. Er könne dem Abkommen in der jetzigen Form nicht zustimmen, sagte Steinbrück nach seiner Nominierung zum SPD-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2013 durch den Parteivorstand.
Das noch nicht ratifizierte Abkommen sieht vor, dass deutsche Inhaber von Konten in der Schweiz zwischen 21 und maximal 41 Prozent an den Fiskus nachzahlen. Dafür dürfen sie anonym bleiben. Auf künftige Erträge deutscher Kunden sollen die Schweizer Geldinstitute
- wie in Deutschland - 26,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag)
Steuern erheben und an den Fiskus der Bundesrepublik abführen.
Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass bis zu 280 Milliarden Euro deutsches Kapital bei Schweizer Banken verwaltet wird
- etwa die Hälfte stammt von privaten Anlegern. Bei einer
Nachbesteuerung im Rahmen des Steuerabkommens erwartet das Ministerium Einnahmen von rund zehn Milliarden Euro. Die SPD verlangt aber weitere Zugeständnisse der Schweiz. Unter anderem müsse Deutschland auch nach Inkrafttreten des Abkommens durch den Ankauf interner Schweizer Bankdaten gegen deutsche Steuerbetrüger vorgehen dürfen./bur/DP/jsl