LÜBECK (dpa-AFX) - Die Lübecker Staatsanwaltschaft prüft in Zusammenhang mit dem Flughafen, ob es einen Verdacht auf Insolvenzverschleppung gibt. Das sei reine Routine, es gebe bislang keinen Anfangsverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Behörde schaue sich regelmäßig insolvente Firma daraufhin an, ob und wann Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit erkennbar waren, sagte er. Nach der Insolvenzordnung müssen Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH spätestens drei Wochen nach der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Der Flughafen hat nach Angaben der Hansestadt Lübeck seit Ende 2013 keine Pacht mehr an die Stadt überweisen.ja