BERLIN (dpa-AFX) - Steuerfahnder der Länder haben in den vergangenen zwei Jahren zusätzliche Einnahmen von fast vier Milliarden Euro für den deutschen Fiskus gesichert. Wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, betrugen die bestandskräftig festgesetzten Steuermehreinnahmen im vergangenen Jahr 2,228 Milliarden Euro nach 1,745 Milliarden Euro im Jahr 2010.
Die Zahl der erledigten Fälle belief sich 2011 auf 35.592. Im Jahr davor waren es 34.186. Nicht erfasst sind in den Angaben Mehreinnahmen nach Selbstanzeigen von Steuerbetrügern. Das zusätzliche Aufkommen dank der Steuerfahnder kommt vor allem aus der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Nicht jeder Steuerpflichtige gibt bei der Erklärung seiner Einkünfte und der Zahlung der darauf fälligen Steuern den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang an. Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann es sich um Steuerhinterziehung handeln. In diesem sowie in anderen als Steuerstraftat definierten Fällen werden Fahnder aktiv.
Die Prüfungen durch Steuerfahnder führten im Jahr 2010 zur Einleitung von 25.437 Strafverfahren; 2011 waren es 16.119 Strafverfahren. Der Umfang der Geldbußen erhöhte sich 2011 gegenüber dem Vorjahr von 1,7 Millionen auf 11,3 Millionen Euro. Das Volumen von Geldstrafen nahm dagegen von 29,1 auf 28,9 Millionen Euro ab.
Die Veränderungsraten können durch die Abschlüsse von sich oft über Jahre erstreckenden Großverfahren beeinflusst worden sein. Insofern lassen allein diese Zahlen laut Finanzministerium keine Rückschlüsse auf Veränderungen bei der Steuerehrlichkeit und der Strafen bei aufgedeckten Steuerdelikten zu./sl/DP/jkr
Die Zahl der erledigten Fälle belief sich 2011 auf 35.592. Im Jahr davor waren es 34.186. Nicht erfasst sind in den Angaben Mehreinnahmen nach Selbstanzeigen von Steuerbetrügern. Das zusätzliche Aufkommen dank der Steuerfahnder kommt vor allem aus der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Nicht jeder Steuerpflichtige gibt bei der Erklärung seiner Einkünfte und der Zahlung der darauf fälligen Steuern den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang an. Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann es sich um Steuerhinterziehung handeln. In diesem sowie in anderen als Steuerstraftat definierten Fällen werden Fahnder aktiv.
Die Prüfungen durch Steuerfahnder führten im Jahr 2010 zur Einleitung von 25.437 Strafverfahren; 2011 waren es 16.119 Strafverfahren. Der Umfang der Geldbußen erhöhte sich 2011 gegenüber dem Vorjahr von 1,7 Millionen auf 11,3 Millionen Euro. Das Volumen von Geldstrafen nahm dagegen von 29,1 auf 28,9 Millionen Euro ab.
Die Veränderungsraten können durch die Abschlüsse von sich oft über Jahre erstreckenden Großverfahren beeinflusst worden sein. Insofern lassen allein diese Zahlen laut Finanzministerium keine Rückschlüsse auf Veränderungen bei der Steuerehrlichkeit und der Strafen bei aufgedeckten Steuerdelikten zu./sl/DP/jkr