Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Streit um Millionen-Bußgeld gegen Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen geht weiter

Veröffentlicht am 22.02.2024, 06:54
©  Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen (ETR:DWNG) SE ist an das Landgericht Berlin zurückverwiesen worden. Das geht aus einem Urteil des höhergestellten Kammergerichts Berlin hervor, das auf dem Internet-Portal der Berliner Justiz veröffentlicht wurde.

Zuvor hatte sich bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt, den die damalige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, im November 2019 gegen die Deutsche Wohnen verhängt hatte. Das Unternehmen gehört seit 2021 zum Immobilienkonzern Vonovia (ETR:VNAn) .

Welche Daten darf ein Immobilienunternehmen über seine Mieter speichern?

In dem Verfahren geht es darum, welche Daten ein Immobilienunternehmen über seine Mieter speichern darf. Konkret warf die Berliner Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen vor, eine regelmäßige Löschung von nicht mehr benötigten Mieterdaten nicht umgesetzt zu haben. Zu Beginn des Verfahrens kassierte das Landgericht Berlin den Bußgeldbescheid ein, weil die Behörde keine konkret verantwortliche Person für den Verstoß benannt hatte.

In dem Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin wurde dann der EuGH eingeschaltet. Der entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zu dem Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben.

Gleichzeitig entschieden die Luxemburger Richter aber auch, dass ein Bußgeld nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden darf, wenn ein Verstoß "schuldhaft" begangen wurde, also "vorsätzlich" oder zumindest "fahrlässig". Die amtierende Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, sagte, ihre Behörde habe in dem Bußgeldbescheid eindeutig festgestellt, dass die Deutsche Wohnen SE vorsätzlich gehandelt habe. Dies wird von der Deutsche Wohnen SE bestritten.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Die Unternehmens-Anwälte erwarten ein längeres Verfahren

Die Anwälte des Unternehmens stellen sich jetzt auf ein längeres Verfahren ein. "Es wurde inhaltlich nichts entschieden. Ganz im Gegenteil: Bisher ging es nur um prozessuale Fragen", sagte Anwalt Tim Wybitul von der Kanzlei Latham & Watkins LLP, die die Deutsche Wohnen vertritt. "Das weitere Verfahren wird noch ein langer Ritt, ich gehe von bis zu fünf Jahren aus."

Wybitul ist sich auch sicher, dass der Fall aus Berlin erneut in Luxemburg landen wird. Beispielsweise müsse der EuGH dann entscheiden, ob er den Ansichten der Behörde folge. "Mit den wesentlichen Fragen des Datenschutzes haben sich die Gerichte bislang nicht beschäftigt, etwa wann Daten gelöscht werden müssen oder wie sie archiviert werden dürfen."

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Kamp rechnet dagegen mit einer baldigen Entscheidung des Landgerichts. "Nachdem der Europäische Gerichtshof jedenfalls die wesentlichen Rechtsfragen geklärt hat, kann sich nun das Landgericht mit dem Bußgeldbescheid in der Sache befassen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.