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Streit um Produktwerbung 'klimaneutral' für Lakritz und Marmelade

Veröffentlicht am 06.07.2023, 05:50
Aktualisiert 06.07.2023, 06:00

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf will am Donnerstag (11.00 Uhr) darüber entscheiden, wann Produkte mit dem Begriff "klimaneutral" beworben werden dürfen. Anlass sind zwei Unterlassungsklagen der Frankfurter Wettbewerbszentrale. In dem Berufungsprozess will sie dem Fruchtgummihersteller Katjes aus Kleve und dem Marmeladenproduzenten Mühlhäuser aus Mönchengladbach entsprechende Werbeaussagen als irreführend verbieten lassen (AZ: I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22).

Die beiden Unternehmen hatten in einem Lebensmittelfachblatt ihre Weingummis, Lakritz und Marmeladen als "klimaneutral" beworben. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale werde der Verbraucher dadurch getäuscht, da die Produkte nicht emissionsfrei hergestellt würden, sondern die Firmen lediglich Klimaschutzprojekte finanziell unterstützten.

Im Fall von Katjes hatte das Landgericht Kleve im Juni 2022 die Klage der Wettbewerbszentrale mit der Begründung abgewiesen, dass den Lesern des Fachblatts bekannt sei, "dass Klimaneutralität auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne". Im Fall von Mühlhäuser dagegen hatte das Landgericht Mönchengladbach im Februar 2022 der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben.

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