😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Studie: Entlastungspaket gleicht Kaufkraftverlust nicht aus

Veröffentlicht am 06.03.2022, 07:36
Aktualisiert 06.03.2022, 07:45
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Das von der Ampel-Koalition geschnürte Entlastungspaket wegen der hohen Energiepreise wird einer Studie zufolge die Verluste der Bürger in diesem Jahr nicht ausgleichen. Das jährliche Gesamtvolumen von schätzungsweise 12 Milliarden Euro relativiere sich angesichts des aktuellen Preisanstiegs, heißt es in einem Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Die Entlastungen werden die Kaufkraftverluste der Bürger lediglich teilweise auffangen können."

Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP hatten angesichts der explodierenden Preise für Gas, Strom, Öl und Sprit vorige Woche mehrere Entlastungsschritte beschlossen. In der Steuererklärung sollen rückwirkend zum Jahresbeginn Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und, befristet bis 2026, auch die Pendlerpauschale für Fernpendler angehoben werden. Die EEG-Umlage für Ökostrom wird im Juli von der Stromrechnung gestrichen und über den Bundeshaushalt finanziert. Außerdem soll es einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder geben.

Für den Fiskus seien die Maßnahmen "ohne weiteres finanzierbar", weil die Steuereinnahmen im Schatten der Inflation ebenfalls zunähmen, heißt es im IW-Bericht. Je Prozentpunkt Inflation stiegen die Steuereinnahmen um schätzungsweise mehr als 10 Milliarden Euro.

Nach Rechnung des IW Köln muss ein Single mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 25 000 Euro durch die steuerlichen Maßnahmen und die Abschaffung der EEG-Umlage in diesem Jahr rund 150 Euro weniger zahlen. Je mehr man verdient, desto höher die Entlastung. So werde ein Single mit einem Jahreseinkommen von 75 000 Euro rund 185 Euro weniger zahlen. Ob man die höhere Pauschale für Fernpendler oder die höhere Werbungskostenpauschale ansetzt, macht demnach kaum einen Unterschied. Ohne die höhere Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer würde sich für Pendler mit weiten Strecken demnach in der Regel gar keine Entlastung ergeben.

Zusätzlich sehen die Wissenschaftler des IW Risiken in dem Entlastungspaket: Der höhere Grundfreibetrag führe zu einer weiteren Stauchung des Einkommensteuertarifs, also zu einem raschen Anstieg des Steuersatzes am Anfang des Tarifverlaufs, schreiben sie. Das senke den Anreiz, eine Erwerbstätigkeit auszubauen oder als Zweitverdiener in einer Ehe überhaupt zu arbeiten. Die Erhöhung der Werbungskosten sei zudem ohnehin überfällig gewesen - das letzte Mal sei die Pauschale im Jahr 2011 angehoben worden.

Das Entlastungspaket der Koalition muss in Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch beschlossen werden, bevor es in Kraft treten kann. Es soll aus dem Haushalt 2022 finanziert werden, den Finanzminister Christian Lindner (FDP) Mitte des Monats vorlegen will.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.