MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Regelungen für die Rente mit 63 werden zum Fall für die deutschen Sozialgerichte. Die Gewerkschaften bereiten nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag) bereits Musterverfahren vor. Die IG Metall wolle die "willkürliche Ungleichbehandlung" vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, berichtet das Blatt. Dabei gehe es um die Frage, wann Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren anzurechnen seien.
Die abschlagfreie Rente ab 63 erhält, wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Zeiten der Arbeitslosigkeit aber nicht angerechnet, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden.