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Taxonomie: Aktivisten protestieren vor Vertretungen der EU-Kommission

Veröffentlicht am 02.02.2022, 15:19
Aktualisiert 02.02.2022, 15:30
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts der umstrittenen EU-Entscheidung zur Einstufung von Atom- und Gaskraftwerken als nachhaltig haben sich Umweltschützer zu spontanen Protesten vor den Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland versammelt. Wie das Umweltinstitut München am Mittwoch mitteilte, wollen Gegner der sogenannten Taxonomie-Entscheidung, darunter auch die Organisation Fridays for Future, vor den Vertretungen in München, Berlin und Bonn ein deutliches Zeichen des Protests setzen. Nach Angaben eines Sprechers kamen in München am Mittag etwa 50 Demonstranten zusammen. Zu den Protesten in Berlin und Bonn gab es zunächst keine Teilnehmerzahlen.

Hintergrund des Unmuts ist ein umstrittener Rechtsakt, den die EU-Kommission am Mittwochmittag trotz massiver Kritik angenommen hat. Die Neuerung in der sogenannten EU-Taxonomie sieht vor, dass Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke in der Europäischen Union künftig unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich beziehungsweise "nachhaltig" gelten sollen.

"Die Kriterien für Investitionen in Gas wurden zwar nochmals überarbeitet, doch Umweltorganisationen bewerten das Ergebnis nach wie vor als enttäuschend und erheben den Vorwurf des Greenwashings", schreibt das Umweltinstitut München in seiner Stellungnahme.

Das Institut sowie die Klimaschutzbewegungen Fridays for Future und Parents for Future forderten die Bundesregierung auf, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Rechtsakt der Kommission zu klagen. Österreich und Luxemburg haben bereits einen entsprechenden Schritt angekündigt. Umwelt-und Klimaschützer befürchten "folgenschwere Fehlinvestitionen" durch die neue Taxonomie und Nachteile für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Auch andere Umweltorganisationen wie der WWF, die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace äußerten sich empört über die EU-Entscheidung und forderten das EU-Parlament und den Ministerrat auf, diese noch zu stoppen.

Nachdem die EU-Kommission den Vorschlag offiziell angenommen hat, kann er nur noch durch eine Mehrheit im EU-Parlament oder von mindestens 20 EU-Ländern gemeinsam abgelehnt werden, ansonsten tritt er automatisch in Kraft. Eine Ablehnung gilt als unwahrscheinlich.

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