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TR ONE-News: Voranmeldung nach Art. 5 UEV: Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen

Veröffentlicht am 10.04.2013, 07:00
Aktualisiert 10.04.2013, 07:04
Voranmeldung nach Art. 5 UEV: Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen

Fortimo Group AG /

Voranmeldung nach Art. 5 UEV: Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen

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 NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES OF AMERICA

Voranmeldung nach Art. 5 UEV

Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen

bestehend aus

öffentlichem Kaufangebot

der

Forty Plus AG, St. Gallen

im Sinne von Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über die Börsen und den

Effektenhandel ('BEHG') für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der

Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00 Nennwert (nachfolgend auch

'Kaufangebot').

und

öffentlichem Rückkaufangebot

der

Fortimo Group AG, St. Gallen

im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für maximal 82'616 der sich im Publikum

befindenden Namenaktien der Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00

Nennwert (nachfolgend auch 'Rückkaufangebot').

_____________

A. Angaben zum Kaufangebot und Rückkaufangebot

1. Ausganslage

Die Fortimo Group AG, Rorschacher Strasse 302, 9016 St. Gallen ('Fortimo') ist

die Holdinggesellschaft der Fortimo Gruppe. Die Fortimo Gruppe ist in der

Entwicklung sowie dem Halten und dem Verkauf von Wohnimmobilien tätig. Sie ist

in der ganzen Deutschschweiz, mit Schwerpunkt in den Kantonen St. Gallen,

Thurgau, Appenzell AR, Aargau, Zürich, Luzern und Bern, aktiv. Hauptaktionäre

der Fortimo sind Remo Bienz, Philipp Bienz, Markus Schultz und Christoph Michel

(die 'Hauptaktionäre'), welche zusammen mit weiteren in gemeinsamer Absprache

mit der Forty Plus AG handelnden Personen sowie unter Einbezug der eigenen

Aktien der Fortimo per 9. April 2013 1'345'824 Aktien der Fortimo mit einem

Nennwert von je CHF 1.00 ('Fortimo-Aktien'), entsprechend 87.48% der Stimmrechte

und des Aktienkapitals der Fortimo halten.

Seit dem 29. April 2010 ist die Fortimo an der Berne eXchange ('BX') kotiert.

Mittels der in dieser Voranmeldung beschriebenen Transaktion beabsichtigen die

Forty Plus AG, die Hauptaktionäre und weitere in gemeinsamer Absprache handelnde

Personen die vollständige Kontrolle über die Fortimo zu erlangen, und deren

Aktien nachfolgend von der BX zu dekotieren (das 'Going Private'). Hintergrund

des Going Private ist der nicht wie erhofft positive Effekt einer Kotierung

sowie die mit der Kotierung verbundenen hohen Kosten. Mit der vollständigen

Übernahme soll die Fortimo zudem wieder flexibler, schneller und kompetenter auf

die Herausforderungen der Märkte reagieren können.

Das Going Private besteht aus zwei Elementen:

* Einerseits wird die Forty Plus AG, c/o Fortimo Group AG, Rorschacher Strasse

302, 9016 St. Gallen ('Forty Plus' oder 'Anbieterin'), eine von den

Aktionärsgruppen rund um die Hauptaktionäre kontrollierte Gesellschaft, ein

öffentliches Kaufangebot im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für alle von den

Publikumsaktionären gehaltenen Fortimo-Aktien unterbreiten.

* Andererseits wird die Fortimo gleichzeitig mit dem öffentlichen Kaufangebot

ein öffentliches Rückkaufangebot im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für maximal

82'616 der sich im Publikum befindenden Fortimo-Aktien unterbreiten.

Die beiden Angebote werden  teilweise parallel laufen. Die Publikumsaktionäre

werden in Kenntnis beider Angebote frei entscheiden können, ihre Aktien entweder

im Rahmen des Rückkaufangebots oder im Rahmen des Kaufangebots anzudienen.

2. Kaufangebot: Gegenstand

Das Kaufangebot bezieht sich auf alle sich im Publikum befindenden Fortimo-

Aktien, die am Datum der Voranmeldung nicht im Eigentum der Forty Plus oder der

mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen (inkl. der Fortimo selbst)

stehen, d.h. auf 192'690 Fortimo-Aktien (entsprechend 12.52% des Aktienkapitals

und der Stimmrechte), sowie auf Fortimo-Aktien, welche gestützt auf bedingtes

Kapital der Fortimo bis zum Ende der Nachfrist des Kaufangebots ausgegeben

werden können. Eine solche Ausgabe von neuen Fortimo-Aktien ist jedoch während

der Dauer des Kaufangebots nicht geplant.

3. Rückkaufangebot: Gegenstand

Das Rückkaufangebot bezieht sich auf maximal 82'616 Fortimo-Aktien. Dies

entspricht 5.37% des gesamten Aktienkapitals und der Stimmrechte.

Fortimo ist verpflichtet, alle Annahmeerklärungen zu berücksichtigen. Für den

Fall, dass die angebotenen Fortimo-Aktien die maximal zurück zu kaufende Anzahl

Aktien in Höhe von 82'616 Aktien übersteigt, erfolgt die Annahme des

Rückkaufangebots auf entsprechend gekürzter Basis, wobei alle Annahmeerklärungen

anteilsmässig berücksichtigt werden. Aktionäre, deren angediente Aktien

teilweise nicht angenommen wurden, haben die Gelegenheit, die verbleibenden

Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots anzudienen.

4. Angebotspreis

Der Angebotspreis des Kaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich des

Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum Vollzug des

Kaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine allfällige Agio-

Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der Fortimo vom

13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere Ausschüttung,

Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem Ausgabepreis der Aktien,

Verkauf eigener Aktien unter dem Kaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen oder

Wandelrechten unter dem Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte. Die

Zahlungen der Fortimo im Rahmen des Rückkaufangebotes führen nicht zu einer

Anpassung des Kaufangebotspreises.

Der Angebotspreis des Rückkaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich (i)

des Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum Vollzug des

Rückkaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine allfällige Agio-

Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der Fortimo vom

13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere Ausschüttung,

Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem Ausgabepreis der Aktien,

Verkauf eigener Aktien unter dem Rückkaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen

oder Wandelrechten unter dem Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte, sowie

(ii) 35% Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufangebotspreis und

Nennwert.

5. Karenzfrist und Angebotsfrist

Der Angebotsprospekt wird voraussichtlich am 15. April 2013 veröffentlicht. Die

Karenzfrist für beide Angebote dauert - unter Vorbehalt einer Verlängerung durch

die Übernahmekommission - zehn Börsentage ab Veröffentlichung des

Angebotsprospekts, also voraussichtlich vom 16. April 2013 bis zum 29. April

2013 ('Karenzfrist'). Beide Angebote können erst nach Ablauf der Karenzfrist

angenommen werden.

Die Angebotsfrist beider Angebote beginnt voraussichtlich am 30. April 2013 und

endet voraussichtlich am 30. Mai 2013, 16.00 Uhr (MEZ) ('Angebotsfrist').

In Bezug auf das Kaufangebot behält sich Forty Plus das Recht vor, die

Angebotsfrist einmal oder mehrmals zu verlängern. Eine Verlängerung der

Angebotsfrist über 40 Börsentage hinaus kann nur mit vorgängiger Zustimmung der

Übernahmekommission erfolgen.

6. Nachfrist des Kaufangebots und provisorisches Zwischenergebnis

Sofern das Kaufangebot zustande kommt, läuft eine Nachfrist von zehn

Börsentagen, während der die Aktionäre der Fortimo ein Recht zur nachträglichen

Annahme des Kaufangebots haben ('Nachfrist'). Falls die Angebotsfrist nicht

verlängert wird, beginnt die Nachfrist voraussichtlich am 6. Juni 2013 und endet

voraussichtlich am 19. Juni 2013, 16.00 Uhr (MEZ).

Voraussichtlich am 31. Mai 2013 wird, mittels einer einzigen Publikation, das

provisorische Zwischenergebnis des Kaufangebots sowie das Ergebnis des

Rückkaufangebots publiziert. Darin wird offengelegt werden, wie viele Aktien

jeweils unter dem Kaufangebot, und wie viele unter dem Rückkaufangebot angedient

worden sind. In Bezug auf das Rückkaufangebot wird zusätzlich aufgeschlüsselt,

wie viele Aktien von Publikumsaktionären angedient wurden, und wie viele jeweils

von der Remo Bienz AG und der Philipp Bienz AG. Aktionäre, deren angediente

Aktien unter dem Rückkaufangebot teilweise nicht angenommen wurden, haben die

Gelegenheit, die verbleibenden Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots

anzudienen.

7. Bedingung

Beide Angebote unterliegen der Bedingung, dass bis zum Vollzug der Angebote kein

Urteil, Gerichtsentscheid und keine Verfügung einer Behörde erlassen ist, die

den Vollzug der Angebote verhindern, verbieten oder für unzulässig erklären

würde.

Forty Plus und Fortimo behalten sich das Recht vor, auf die vorgenannte

Bedingung ganz oder teilweise zu verzichten.

Mit der Publikation des provisorischen Zwischenergebnisses werden Forty Plus und

Fortimo über die Erfüllung der Bedingungen bzw. den allfälligen Verzicht auf

deren Erfüllung informieren. Wird das Rückkaufangebot vollzogen, so wird die

Forty Plus auf die Erfüllung der Bedingung bezüglich des Kaufangebots

verzichten.

B. Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Angebot werden voraussichtlich am 15. April 2013

veröffentlicht.

_____________

Valor Namenaktien der Fortimo Group AG

Valorennummer 10977567s

ISIN CH0109775673

Tickersymbol FOGN

Bank am Bellevue

Angebotsrestriktionen / Offer Restrictions

Allgemein / General

Die in dieser Voranmeldung beschriebenen Angebote werden weder direkt noch

indirekt in einem Land oder einer Rechtsordnung gemacht, in welchem/welcher

solche Angebote widerrechtlich wären, oder in welchem/welcher sie in anderer

Weise ein anwendbares Recht oder eine Verordnung verletzen würden oder

welches/welche von der Forty Plus oder der Fortimo Group AG eine Änderung der

Bestimmungen oder Bedingungen der Angebote in irgendeiner Weise, ein

zusätzliches Gesuch an/oder zusätzliche Handlungen im Zusammenhang mit

staatlichen, regulatorischen oder rechtlichen Behörden erfordern würde. Es ist

nicht beabsichtigt, die Angebote auf irgendein solches Land oder eine solche

Rechtsordnung auszudehnen. Dokumente, die im Zusammenhang mit den Angeboten

stehen, dürfen weder in solchen Ländern oder Rechtsordnungen verteilt, noch in

solche Länder oder Rechtsordnungen gesandt werden. Solche Dokumente dürfen nicht

zum Zwecke der Werbung für Käufe von Beteiligungsrechten der Fortimo Group AG

durch natürliche oder juristische Personen in solchen Ländern oder

Rechtsordnungen verwendet werden.

The tender offer and the buyback offer described in this pre-announcement (the

'Offers') are not directly or indirectly made in a country or jurisdiction in

which such Offers would be illegal, otherwise violate the applicable law or an

ordinance or which would require Forty Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd. to change

the terms or conditions of the Offers in any way, to submit an additional

application to or to perform additional actions in relation to any state,

regulatory or legal authority. It is not intended to extend the Offers to any

such country or such jurisdiction. Documents relating to the Offers must neither

be distributed in such countries or jurisdictions nor be sent to such countries

or jurisdictions. Such documents must not be used for the purpose of soliciting

the purchase of securities of Fortimo Group Ltd. by anyone from such countries

or jurisdictions.

United States of America

The Offers described in this pre-announcement will not be made directly or

indirectly in or by use of the mail of, or by any means or instrumentality of

interstate or foreign commerce of, or any facilities of national securities

exchange of, the United States of America ('U.S.') and may only be accepted

outside the U.S. This includes, but is not limited to, facsimile transmission,

telex or telephones. This pre-announcement and any other offering materials with

respect to the Offers described in this pre-announcement must neither be

distributed in nor sent to the U.S. and must not be used for the purpose of

soliciting the sale or purchase of any securities of Fortimo Group Ltd., from

anyone in the U.S. Neither Forty Plus Ltd. nor Fortimo Group Ltd. are soliciting

the tender of securities of Fortimo Group Ltd. by any holder of such securities

in the U.S. Securities of Fortimo Group Ltd. will not be accepted from holders

of such securities in the U.S. Any purported acceptance of the Offers that Forty

Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd or their agents respectively believe has been

made in or from the U.S. will be invalidated. Forty Plus Ltd. and Fortimo Group

Ltd. reserve the absolute right to reject any and all acceptances by them not to

be in the proper form or the acceptance of which may be unlawful.

United Kingdom

This document is only being distributed to and is only directed at: (a) persons

outside the United Kingdom; (b) those persons falling within the definition of

Investment Professionals (as set forth in Article 19(5) of the Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) (the

'Order')) or within Article 43 (members and creditors of certain bodies

corporate) or Article 49 (high net worth companies, unincorporated associations

etc.) of the Order, or other persons to whom it may lawfully be communicated in

accordance with the Order; or (c) any person to whom it may otherwise lawfully

be communicated (such persons together being 'Relevant Persons'). This document

is only available to Relevant Persons and the transaction contemplated herein

will be available only to, or engaged in only with Relevant Persons, and this

document must not be acted on or relied upon by persons other than Relevant

Persons.

St. Gallen, 10. April 2013

Mitteilung (PDF):

http://hugin.info/156494/R/1691503/555497.pdf

This announcement is distributed by Thomson Reuters on behalf of

Thomson Reuters clients. The owner of this announcement warrants that:

(i) the releases contained herein are protected by copyright and

other applicable laws; and

(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and

originality of the information contained therein.



Source: Fortimo Group AG via Thomson Reuters ONE

[HUG#1691503]

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