Voranmeldung nach Art. 5 UEV: Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen
Fortimo Group AG /
Voranmeldung nach Art. 5 UEV: Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES OF AMERICA
Voranmeldung nach Art. 5 UEV
Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen
bestehend aus
öffentlichem Kaufangebot
der
Forty Plus AG, St. Gallen
im Sinne von Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über die Börsen und den
Effektenhandel ('BEHG') für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der
Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00 Nennwert (nachfolgend auch
'Kaufangebot').
und
öffentlichem Rückkaufangebot
der
Fortimo Group AG, St. Gallen
im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für maximal 82'616 der sich im Publikum
befindenden Namenaktien der Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00
Nennwert (nachfolgend auch 'Rückkaufangebot').
_____________
A. Angaben zum Kaufangebot und Rückkaufangebot
1. Ausganslage
Die Fortimo Group AG, Rorschacher Strasse 302, 9016 St. Gallen ('Fortimo') ist
die Holdinggesellschaft der Fortimo Gruppe. Die Fortimo Gruppe ist in der
Entwicklung sowie dem Halten und dem Verkauf von Wohnimmobilien tätig. Sie ist
in der ganzen Deutschschweiz, mit Schwerpunkt in den Kantonen St. Gallen,
Thurgau, Appenzell AR, Aargau, Zürich, Luzern und Bern, aktiv. Hauptaktionäre
der Fortimo sind Remo Bienz, Philipp Bienz, Markus Schultz und Christoph Michel
(die 'Hauptaktionäre'), welche zusammen mit weiteren in gemeinsamer Absprache
mit der Forty Plus AG handelnden Personen sowie unter Einbezug der eigenen
Aktien der Fortimo per 9. April 2013 1'345'824 Aktien der Fortimo mit einem
Nennwert von je CHF 1.00 ('Fortimo-Aktien'), entsprechend 87.48% der Stimmrechte
und des Aktienkapitals der Fortimo halten.
Seit dem 29. April 2010 ist die Fortimo an der Berne eXchange ('BX') kotiert.
Mittels der in dieser Voranmeldung beschriebenen Transaktion beabsichtigen die
Forty Plus AG, die Hauptaktionäre und weitere in gemeinsamer Absprache handelnde
Personen die vollständige Kontrolle über die Fortimo zu erlangen, und deren
Aktien nachfolgend von der BX zu dekotieren (das 'Going Private'). Hintergrund
des Going Private ist der nicht wie erhofft positive Effekt einer Kotierung
sowie die mit der Kotierung verbundenen hohen Kosten. Mit der vollständigen
Übernahme soll die Fortimo zudem wieder flexibler, schneller und kompetenter auf
die Herausforderungen der Märkte reagieren können.
Das Going Private besteht aus zwei Elementen:
* Einerseits wird die Forty Plus AG, c/o Fortimo Group AG, Rorschacher Strasse
302, 9016 St. Gallen ('Forty Plus' oder 'Anbieterin'), eine von den
Aktionärsgruppen rund um die Hauptaktionäre kontrollierte Gesellschaft, ein
öffentliches Kaufangebot im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für alle von den
Publikumsaktionären gehaltenen Fortimo-Aktien unterbreiten.
* Andererseits wird die Fortimo gleichzeitig mit dem öffentlichen Kaufangebot
ein öffentliches Rückkaufangebot im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für maximal
82'616 der sich im Publikum befindenden Fortimo-Aktien unterbreiten.
Die beiden Angebote werden teilweise parallel laufen. Die Publikumsaktionäre
werden in Kenntnis beider Angebote frei entscheiden können, ihre Aktien entweder
im Rahmen des Rückkaufangebots oder im Rahmen des Kaufangebots anzudienen.
2. Kaufangebot: Gegenstand
Das Kaufangebot bezieht sich auf alle sich im Publikum befindenden Fortimo-
Aktien, die am Datum der Voranmeldung nicht im Eigentum der Forty Plus oder der
mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen (inkl. der Fortimo selbst)
stehen, d.h. auf 192'690 Fortimo-Aktien (entsprechend 12.52% des Aktienkapitals
und der Stimmrechte), sowie auf Fortimo-Aktien, welche gestützt auf bedingtes
Kapital der Fortimo bis zum Ende der Nachfrist des Kaufangebots ausgegeben
werden können. Eine solche Ausgabe von neuen Fortimo-Aktien ist jedoch während
der Dauer des Kaufangebots nicht geplant.
3. Rückkaufangebot: Gegenstand
Das Rückkaufangebot bezieht sich auf maximal 82'616 Fortimo-Aktien. Dies
entspricht 5.37% des gesamten Aktienkapitals und der Stimmrechte.
Fortimo ist verpflichtet, alle Annahmeerklärungen zu berücksichtigen. Für den
Fall, dass die angebotenen Fortimo-Aktien die maximal zurück zu kaufende Anzahl
Aktien in Höhe von 82'616 Aktien übersteigt, erfolgt die Annahme des
Rückkaufangebots auf entsprechend gekürzter Basis, wobei alle Annahmeerklärungen
anteilsmässig berücksichtigt werden. Aktionäre, deren angediente Aktien
teilweise nicht angenommen wurden, haben die Gelegenheit, die verbleibenden
Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots anzudienen.
4. Angebotspreis
Der Angebotspreis des Kaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich des
Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum Vollzug des
Kaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine allfällige Agio-
Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der Fortimo vom
13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere Ausschüttung,
Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem Ausgabepreis der Aktien,
Verkauf eigener Aktien unter dem Kaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen oder
Wandelrechten unter dem Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte. Die
Zahlungen der Fortimo im Rahmen des Rückkaufangebotes führen nicht zu einer
Anpassung des Kaufangebotspreises.
Der Angebotspreis des Rückkaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich (i)
des Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum Vollzug des
Rückkaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine allfällige Agio-
Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der Fortimo vom
13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere Ausschüttung,
Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem Ausgabepreis der Aktien,
Verkauf eigener Aktien unter dem Rückkaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen
oder Wandelrechten unter dem Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte, sowie
(ii) 35% Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufangebotspreis und
Nennwert.
5. Karenzfrist und Angebotsfrist
Der Angebotsprospekt wird voraussichtlich am 15. April 2013 veröffentlicht. Die
Karenzfrist für beide Angebote dauert - unter Vorbehalt einer Verlängerung durch
die Übernahmekommission - zehn Börsentage ab Veröffentlichung des
Angebotsprospekts, also voraussichtlich vom 16. April 2013 bis zum 29. April
2013 ('Karenzfrist'). Beide Angebote können erst nach Ablauf der Karenzfrist
angenommen werden.
Die Angebotsfrist beider Angebote beginnt voraussichtlich am 30. April 2013 und
endet voraussichtlich am 30. Mai 2013, 16.00 Uhr (MEZ) ('Angebotsfrist').
In Bezug auf das Kaufangebot behält sich Forty Plus das Recht vor, die
Angebotsfrist einmal oder mehrmals zu verlängern. Eine Verlängerung der
Angebotsfrist über 40 Börsentage hinaus kann nur mit vorgängiger Zustimmung der
Übernahmekommission erfolgen.
6. Nachfrist des Kaufangebots und provisorisches Zwischenergebnis
Sofern das Kaufangebot zustande kommt, läuft eine Nachfrist von zehn
Börsentagen, während der die Aktionäre der Fortimo ein Recht zur nachträglichen
Annahme des Kaufangebots haben ('Nachfrist'). Falls die Angebotsfrist nicht
verlängert wird, beginnt die Nachfrist voraussichtlich am 6. Juni 2013 und endet
voraussichtlich am 19. Juni 2013, 16.00 Uhr (MEZ).
Voraussichtlich am 31. Mai 2013 wird, mittels einer einzigen Publikation, das
provisorische Zwischenergebnis des Kaufangebots sowie das Ergebnis des
Rückkaufangebots publiziert. Darin wird offengelegt werden, wie viele Aktien
jeweils unter dem Kaufangebot, und wie viele unter dem Rückkaufangebot angedient
worden sind. In Bezug auf das Rückkaufangebot wird zusätzlich aufgeschlüsselt,
wie viele Aktien von Publikumsaktionären angedient wurden, und wie viele jeweils
von der Remo Bienz AG und der Philipp Bienz AG. Aktionäre, deren angediente
Aktien unter dem Rückkaufangebot teilweise nicht angenommen wurden, haben die
Gelegenheit, die verbleibenden Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots
anzudienen.
7. Bedingung
Beide Angebote unterliegen der Bedingung, dass bis zum Vollzug der Angebote kein
Urteil, Gerichtsentscheid und keine Verfügung einer Behörde erlassen ist, die
den Vollzug der Angebote verhindern, verbieten oder für unzulässig erklären
würde.
Forty Plus und Fortimo behalten sich das Recht vor, auf die vorgenannte
Bedingung ganz oder teilweise zu verzichten.
Mit der Publikation des provisorischen Zwischenergebnisses werden Forty Plus und
Fortimo über die Erfüllung der Bedingungen bzw. den allfälligen Verzicht auf
deren Erfüllung informieren. Wird das Rückkaufangebot vollzogen, so wird die
Forty Plus auf die Erfüllung der Bedingung bezüglich des Kaufangebots
verzichten.
B. Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Angebot werden voraussichtlich am 15. April 2013
veröffentlicht.
_____________
Valor Namenaktien der Fortimo Group AG
Valorennummer 10977567s
ISIN CH0109775673
Tickersymbol FOGN
Bank am Bellevue
Angebotsrestriktionen / Offer Restrictions
Allgemein / General
Die in dieser Voranmeldung beschriebenen Angebote werden weder direkt noch
indirekt in einem Land oder einer Rechtsordnung gemacht, in welchem/welcher
solche Angebote widerrechtlich wären, oder in welchem/welcher sie in anderer
Weise ein anwendbares Recht oder eine Verordnung verletzen würden oder
welches/welche von der Forty Plus oder der Fortimo Group AG eine Änderung der
Bestimmungen oder Bedingungen der Angebote in irgendeiner Weise, ein
zusätzliches Gesuch an/oder zusätzliche Handlungen im Zusammenhang mit
staatlichen, regulatorischen oder rechtlichen Behörden erfordern würde. Es ist
nicht beabsichtigt, die Angebote auf irgendein solches Land oder eine solche
Rechtsordnung auszudehnen. Dokumente, die im Zusammenhang mit den Angeboten
stehen, dürfen weder in solchen Ländern oder Rechtsordnungen verteilt, noch in
solche Länder oder Rechtsordnungen gesandt werden. Solche Dokumente dürfen nicht
zum Zwecke der Werbung für Käufe von Beteiligungsrechten der Fortimo Group AG
durch natürliche oder juristische Personen in solchen Ländern oder
Rechtsordnungen verwendet werden.
The tender offer and the buyback offer described in this pre-announcement (the
'Offers') are not directly or indirectly made in a country or jurisdiction in
which such Offers would be illegal, otherwise violate the applicable law or an
ordinance or which would require Forty Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd. to change
the terms or conditions of the Offers in any way, to submit an additional
application to or to perform additional actions in relation to any state,
regulatory or legal authority. It is not intended to extend the Offers to any
such country or such jurisdiction. Documents relating to the Offers must neither
be distributed in such countries or jurisdictions nor be sent to such countries
or jurisdictions. Such documents must not be used for the purpose of soliciting
the purchase of securities of Fortimo Group Ltd. by anyone from such countries
or jurisdictions.
United States of America
The Offers described in this pre-announcement will not be made directly or
indirectly in or by use of the mail of, or by any means or instrumentality of
interstate or foreign commerce of, or any facilities of national securities
exchange of, the United States of America ('U.S.') and may only be accepted
outside the U.S. This includes, but is not limited to, facsimile transmission,
telex or telephones. This pre-announcement and any other offering materials with
respect to the Offers described in this pre-announcement must neither be
distributed in nor sent to the U.S. and must not be used for the purpose of
soliciting the sale or purchase of any securities of Fortimo Group Ltd., from
anyone in the U.S. Neither Forty Plus Ltd. nor Fortimo Group Ltd. are soliciting
the tender of securities of Fortimo Group Ltd. by any holder of such securities
in the U.S. Securities of Fortimo Group Ltd. will not be accepted from holders
of such securities in the U.S. Any purported acceptance of the Offers that Forty
Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd or their agents respectively believe has been
made in or from the U.S. will be invalidated. Forty Plus Ltd. and Fortimo Group
Ltd. reserve the absolute right to reject any and all acceptances by them not to
be in the proper form or the acceptance of which may be unlawful.
United Kingdom
This document is only being distributed to and is only directed at: (a) persons
outside the United Kingdom; (b) those persons falling within the definition of
Investment Professionals (as set forth in Article 19(5) of the Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) (the
'Order')) or within Article 43 (members and creditors of certain bodies
corporate) or Article 49 (high net worth companies, unincorporated associations
etc.) of the Order, or other persons to whom it may lawfully be communicated in
accordance with the Order; or (c) any person to whom it may otherwise lawfully
be communicated (such persons together being 'Relevant Persons'). This document
is only available to Relevant Persons and the transaction contemplated herein
will be available only to, or engaged in only with Relevant Persons, and this
document must not be acted on or relied upon by persons other than Relevant
Persons.
St. Gallen, 10. April 2013
Mitteilung (PDF):
http://hugin.info/156494/R/1691503/555497.pdf
This announcement is distributed by Thomson Reuters on behalf of
Thomson Reuters clients. The owner of this announcement warrants that:
(i) the releases contained herein are protected by copyright and
other applicable laws; and
(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and
originality of the information contained therein.
Source: Fortimo Group AG via Thomson Reuters ONE
[HUG#1691503]
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Voranmeldung nach Art. 5 UEV
Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen
bestehend aus
öffentlichem Kaufangebot
der
Forty Plus AG, St. Gallen
im Sinne von Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über die Börsen und den
Effektenhandel ('BEHG') für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der
Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00 Nennwert (nachfolgend auch
'Kaufangebot').
und
öffentlichem Rückkaufangebot
der
Fortimo Group AG, St. Gallen
im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für maximal 82'616 der sich im Publikum
befindenden Namenaktien der Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00
Nennwert (nachfolgend auch 'Rückkaufangebot').
_____________
A. Angaben zum Kaufangebot und Rückkaufangebot
1. Ausganslage
Die Fortimo Group AG, Rorschacher Strasse 302, 9016 St. Gallen ('Fortimo') ist
die Holdinggesellschaft der Fortimo Gruppe. Die Fortimo Gruppe ist in der
Entwicklung sowie dem Halten und dem Verkauf von Wohnimmobilien tätig. Sie ist
in der ganzen Deutschschweiz, mit Schwerpunkt in den Kantonen St. Gallen,
Thurgau, Appenzell AR, Aargau, Zürich, Luzern und Bern, aktiv. Hauptaktionäre
der Fortimo sind Remo Bienz, Philipp Bienz, Markus Schultz und Christoph Michel
(die 'Hauptaktionäre'), welche zusammen mit weiteren in gemeinsamer Absprache
mit der Forty Plus AG handelnden Personen sowie unter Einbezug der eigenen
Aktien der Fortimo per 9. April 2013 1'345'824 Aktien der Fortimo mit einem
Nennwert von je CHF 1.00 ('Fortimo-Aktien'), entsprechend 87.48% der Stimmrechte
und des Aktienkapitals der Fortimo halten.
Seit dem 29. April 2010 ist die Fortimo an der Berne eXchange ('BX') kotiert.
Mittels der in dieser Voranmeldung beschriebenen Transaktion beabsichtigen die
Forty Plus AG, die Hauptaktionäre und weitere in gemeinsamer Absprache handelnde
Personen die vollständige Kontrolle über die Fortimo zu erlangen, und deren
Aktien nachfolgend von der BX zu dekotieren (das 'Going Private'). Hintergrund
des Going Private ist der nicht wie erhofft positive Effekt einer Kotierung
sowie die mit der Kotierung verbundenen hohen Kosten. Mit der vollständigen
Übernahme soll die Fortimo zudem wieder flexibler, schneller und kompetenter auf
die Herausforderungen der Märkte reagieren können.
Das Going Private besteht aus zwei Elementen:
* Einerseits wird die Forty Plus AG, c/o Fortimo Group AG, Rorschacher Strasse
302, 9016 St. Gallen ('Forty Plus' oder 'Anbieterin'), eine von den
Aktionärsgruppen rund um die Hauptaktionäre kontrollierte Gesellschaft, ein
öffentliches Kaufangebot im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für alle von den
Publikumsaktionären gehaltenen Fortimo-Aktien unterbreiten.
* Andererseits wird die Fortimo gleichzeitig mit dem öffentlichen Kaufangebot
ein öffentliches Rückkaufangebot im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für maximal
82'616 der sich im Publikum befindenden Fortimo-Aktien unterbreiten.
Die beiden Angebote werden teilweise parallel laufen. Die Publikumsaktionäre
werden in Kenntnis beider Angebote frei entscheiden können, ihre Aktien entweder
im Rahmen des Rückkaufangebots oder im Rahmen des Kaufangebots anzudienen.
2. Kaufangebot: Gegenstand
Das Kaufangebot bezieht sich auf alle sich im Publikum befindenden Fortimo-
Aktien, die am Datum der Voranmeldung nicht im Eigentum der Forty Plus oder der
mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen (inkl. der Fortimo selbst)
stehen, d.h. auf 192'690 Fortimo-Aktien (entsprechend 12.52% des Aktienkapitals
und der Stimmrechte), sowie auf Fortimo-Aktien, welche gestützt auf bedingtes
Kapital der Fortimo bis zum Ende der Nachfrist des Kaufangebots ausgegeben
werden können. Eine solche Ausgabe von neuen Fortimo-Aktien ist jedoch während
der Dauer des Kaufangebots nicht geplant.
3. Rückkaufangebot: Gegenstand
Das Rückkaufangebot bezieht sich auf maximal 82'616 Fortimo-Aktien. Dies
entspricht 5.37% des gesamten Aktienkapitals und der Stimmrechte.
Fortimo ist verpflichtet, alle Annahmeerklärungen zu berücksichtigen. Für den
Fall, dass die angebotenen Fortimo-Aktien die maximal zurück zu kaufende Anzahl
Aktien in Höhe von 82'616 Aktien übersteigt, erfolgt die Annahme des
Rückkaufangebots auf entsprechend gekürzter Basis, wobei alle Annahmeerklärungen
anteilsmässig berücksichtigt werden. Aktionäre, deren angediente Aktien
teilweise nicht angenommen wurden, haben die Gelegenheit, die verbleibenden
Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots anzudienen.
4. Angebotspreis
Der Angebotspreis des Kaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich des
Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum Vollzug des
Kaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine allfällige Agio-
Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der Fortimo vom
13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere Ausschüttung,
Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem Ausgabepreis der Aktien,
Verkauf eigener Aktien unter dem Kaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen oder
Wandelrechten unter dem Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte. Die
Zahlungen der Fortimo im Rahmen des Rückkaufangebotes führen nicht zu einer
Anpassung des Kaufangebotspreises.
Der Angebotspreis des Rückkaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich (i)
des Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum Vollzug des
Rückkaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine allfällige Agio-
Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der Fortimo vom
13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere Ausschüttung,
Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem Ausgabepreis der Aktien,
Verkauf eigener Aktien unter dem Rückkaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen
oder Wandelrechten unter dem Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte, sowie
(ii) 35% Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufangebotspreis und
Nennwert.
5. Karenzfrist und Angebotsfrist
Der Angebotsprospekt wird voraussichtlich am 15. April 2013 veröffentlicht. Die
Karenzfrist für beide Angebote dauert - unter Vorbehalt einer Verlängerung durch
die Übernahmekommission - zehn Börsentage ab Veröffentlichung des
Angebotsprospekts, also voraussichtlich vom 16. April 2013 bis zum 29. April
2013 ('Karenzfrist'). Beide Angebote können erst nach Ablauf der Karenzfrist
angenommen werden.
Die Angebotsfrist beider Angebote beginnt voraussichtlich am 30. April 2013 und
endet voraussichtlich am 30. Mai 2013, 16.00 Uhr (MEZ) ('Angebotsfrist').
In Bezug auf das Kaufangebot behält sich Forty Plus das Recht vor, die
Angebotsfrist einmal oder mehrmals zu verlängern. Eine Verlängerung der
Angebotsfrist über 40 Börsentage hinaus kann nur mit vorgängiger Zustimmung der
Übernahmekommission erfolgen.
6. Nachfrist des Kaufangebots und provisorisches Zwischenergebnis
Sofern das Kaufangebot zustande kommt, läuft eine Nachfrist von zehn
Börsentagen, während der die Aktionäre der Fortimo ein Recht zur nachträglichen
Annahme des Kaufangebots haben ('Nachfrist'). Falls die Angebotsfrist nicht
verlängert wird, beginnt die Nachfrist voraussichtlich am 6. Juni 2013 und endet
voraussichtlich am 19. Juni 2013, 16.00 Uhr (MEZ).
Voraussichtlich am 31. Mai 2013 wird, mittels einer einzigen Publikation, das
provisorische Zwischenergebnis des Kaufangebots sowie das Ergebnis des
Rückkaufangebots publiziert. Darin wird offengelegt werden, wie viele Aktien
jeweils unter dem Kaufangebot, und wie viele unter dem Rückkaufangebot angedient
worden sind. In Bezug auf das Rückkaufangebot wird zusätzlich aufgeschlüsselt,
wie viele Aktien von Publikumsaktionären angedient wurden, und wie viele jeweils
von der Remo Bienz AG und der Philipp Bienz AG. Aktionäre, deren angediente
Aktien unter dem Rückkaufangebot teilweise nicht angenommen wurden, haben die
Gelegenheit, die verbleibenden Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots
anzudienen.
7. Bedingung
Beide Angebote unterliegen der Bedingung, dass bis zum Vollzug der Angebote kein
Urteil, Gerichtsentscheid und keine Verfügung einer Behörde erlassen ist, die
den Vollzug der Angebote verhindern, verbieten oder für unzulässig erklären
würde.
Forty Plus und Fortimo behalten sich das Recht vor, auf die vorgenannte
Bedingung ganz oder teilweise zu verzichten.
Mit der Publikation des provisorischen Zwischenergebnisses werden Forty Plus und
Fortimo über die Erfüllung der Bedingungen bzw. den allfälligen Verzicht auf
deren Erfüllung informieren. Wird das Rückkaufangebot vollzogen, so wird die
Forty Plus auf die Erfüllung der Bedingung bezüglich des Kaufangebots
verzichten.
B. Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Angebot werden voraussichtlich am 15. April 2013
veröffentlicht.
_____________
Valor Namenaktien der Fortimo Group AG
Valorennummer 10977567s
ISIN CH0109775673
Tickersymbol FOGN
Bank am Bellevue
Angebotsrestriktionen / Offer Restrictions
Allgemein / General
Die in dieser Voranmeldung beschriebenen Angebote werden weder direkt noch
indirekt in einem Land oder einer Rechtsordnung gemacht, in welchem/welcher
solche Angebote widerrechtlich wären, oder in welchem/welcher sie in anderer
Weise ein anwendbares Recht oder eine Verordnung verletzen würden oder
welches/welche von der Forty Plus oder der Fortimo Group AG eine Änderung der
Bestimmungen oder Bedingungen der Angebote in irgendeiner Weise, ein
zusätzliches Gesuch an/oder zusätzliche Handlungen im Zusammenhang mit
staatlichen, regulatorischen oder rechtlichen Behörden erfordern würde. Es ist
nicht beabsichtigt, die Angebote auf irgendein solches Land oder eine solche
Rechtsordnung auszudehnen. Dokumente, die im Zusammenhang mit den Angeboten
stehen, dürfen weder in solchen Ländern oder Rechtsordnungen verteilt, noch in
solche Länder oder Rechtsordnungen gesandt werden. Solche Dokumente dürfen nicht
zum Zwecke der Werbung für Käufe von Beteiligungsrechten der Fortimo Group AG
durch natürliche oder juristische Personen in solchen Ländern oder
Rechtsordnungen verwendet werden.
The tender offer and the buyback offer described in this pre-announcement (the
'Offers') are not directly or indirectly made in a country or jurisdiction in
which such Offers would be illegal, otherwise violate the applicable law or an
ordinance or which would require Forty Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd. to change
the terms or conditions of the Offers in any way, to submit an additional
application to or to perform additional actions in relation to any state,
regulatory or legal authority. It is not intended to extend the Offers to any
such country or such jurisdiction. Documents relating to the Offers must neither
be distributed in such countries or jurisdictions nor be sent to such countries
or jurisdictions. Such documents must not be used for the purpose of soliciting
the purchase of securities of Fortimo Group Ltd. by anyone from such countries
or jurisdictions.
United States of America
The Offers described in this pre-announcement will not be made directly or
indirectly in or by use of the mail of, or by any means or instrumentality of
interstate or foreign commerce of, or any facilities of national securities
exchange of, the United States of America ('U.S.') and may only be accepted
outside the U.S. This includes, but is not limited to, facsimile transmission,
telex or telephones. This pre-announcement and any other offering materials with
respect to the Offers described in this pre-announcement must neither be
distributed in nor sent to the U.S. and must not be used for the purpose of
soliciting the sale or purchase of any securities of Fortimo Group Ltd., from
anyone in the U.S. Neither Forty Plus Ltd. nor Fortimo Group Ltd. are soliciting
the tender of securities of Fortimo Group Ltd. by any holder of such securities
in the U.S. Securities of Fortimo Group Ltd. will not be accepted from holders
of such securities in the U.S. Any purported acceptance of the Offers that Forty
Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd or their agents respectively believe has been
made in or from the U.S. will be invalidated. Forty Plus Ltd. and Fortimo Group
Ltd. reserve the absolute right to reject any and all acceptances by them not to
be in the proper form or the acceptance of which may be unlawful.
United Kingdom
This document is only being distributed to and is only directed at: (a) persons
outside the United Kingdom; (b) those persons falling within the definition of
Investment Professionals (as set forth in Article 19(5) of the Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) (the
'Order')) or within Article 43 (members and creditors of certain bodies
corporate) or Article 49 (high net worth companies, unincorporated associations
etc.) of the Order, or other persons to whom it may lawfully be communicated in
accordance with the Order; or (c) any person to whom it may otherwise lawfully
be communicated (such persons together being 'Relevant Persons'). This document
is only available to Relevant Persons and the transaction contemplated herein
will be available only to, or engaged in only with Relevant Persons, and this
document must not be acted on or relied upon by persons other than Relevant
Persons.
St. Gallen, 10. April 2013
Mitteilung (PDF):
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