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Urteil in Miesbacher Sparkassenaffäre erwartet

Veröffentlicht am 18.05.2022, 05:50
© Reuters.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im zweiten Prozess um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee wird am Mittwoch (14.30 Uhr) vor dem Landgericht München II das Urteil erwartet. Der ehemalige Vorstandschef Georg Bromme sowie der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl sitzen erneut wegen Untreue auf der Anklagebank.

Die Staatsanwaltschaft hat für Bromme zweieinhalb Jahre Haft verlangt - genau wie im ersten Prozess vor drei Jahren. Damit würde er hinter Gitter kommen. Kreidl soll nach dem Willen der Anklage zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Die Verteidiger beantragten deutlich niedrigere Strafen, nämlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für Bromme und von neun Monaten für Kreidl.

Bromme und Kreidl mussten sich bereits vor drei Jahren wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Bank verantworten. Damals hatte das Gericht sie wegen Untreue zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft verurteilt. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten dagegen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2021 die Urteile des Landgerichts weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlungsbedarf.

In dem neuen Prozess ging es somit vor allem nochmals um Geschenke für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenke an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Auch bei einer Spende anlässlich des Naturschutzprojekts für Steinadler kam der BGH zu dem Schluss, dass diese keinen unternehmerischen Zweck erkennen lasse.

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