ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat die bei der Opel-Rettung vereinbarte Besserstellung von Mitgliedern der IG Metall für rechtens erklärt. Die im Zuge der Sanierungsverhandlungen im Jahr 2010 ausgehandelten Sonderleistungen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, urteilte der Vierte Senat am Mittwoch in Erfurt (4 AZR 50/13). Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit die Klagen von acht Rüsselsheimer Opel-Mitarbeitern ab. Opel hatte mit der IG Metall vereinbart, deren Mitgliedern eine sogenannte Erholungsbeihilfe in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Die Belegschaft hatte damals zur Rettung des Unternehmens auf Lohn verzichtet.dh