😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Urteil: Sonderleistungen für Opel-Gewerkschaftsmitglieder rechtmäßig

Veröffentlicht am 21.05.2014, 12:35

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat die bei der Opel-Rettung vereinbarte Besserstellung von Mitgliedern der IG Metall für rechtens erklärt. Die im Zuge der Sanierungsverhandlungen im Jahr 2010 ausgehandelten Sonderleistungen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, urteilte der Vierte Senat am Mittwoch in Erfurt (4 AZR 50/13). Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit die Klagen von acht Rüsselsheimer Opel-Mitarbeitern ab. Opel hatte mit der IG Metall vereinbart, deren Mitgliedern eine sogenannte Erholungsbeihilfe in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Die Belegschaft hatte damals zur Rettung des Unternehmens auf Lohn verzichtet.dh

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.