LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wer bei einem Händler in einem anderen EU-Land einkauft, kann im Streitfall vor einem heimischen Gericht klagen. Dieses Recht gilt nicht nur für Verträge, die im Internet, per Telefon oder Post abgeschlossen wurden, sondern auch wenn der Verbraucher ins Ausland gefahren ist und dort den Kaufvertrag unterschrieben hat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-190/11) entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Österreicherin, die ein Auto in Hamburg gekauft hatte, und erst zu Hause Mängel am Wagen entdeckte./mms/DP/jha