LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Müllentsorgung hat die EU-Kommission Italien zurecht millionenschwere Fördergelder gesperrt. Das hat das EU-Gericht in erster Instanz am Freitag in Luxemburg entschieden (Rechtssachen T-99/09 und T-308/09). Die Richter bestätigten damit einen Beschluss der EU-Behörde.
Seit Jahren streiten Brüssel und Rom um die Müllkrise in Neapel, die unter dem ehemaligen italienischen Ministerpräsident Silvio Berlusconi zum Politikum wurde. Experten der Kommission hatten immer wieder festgestellt, dass in der süditalienischen Hafenstadt die Straßen voller Müll waren und es keine Abfalltrennung ab.
Brüssel verklagte daher Italien 2007 wegen Verletzung des EU-Vertrages, weil der Staat die notwendigen Abfallanlagen nicht baute - obwohl die EU dies mitfinanzierte. Dabei ging es um insgesamt 46,6 Millionen Euro an europäischen Fördergeldern aus dem Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Mit dem Geld sollte das Land seine Müllbeseitigung verbessern.
Die EU-Kommission bekam vor dem Europäischen Gerichtshof 2010 recht. Nach Ansicht der Richter hatte Italien nicht genug getan, um den Abfall in Kampanien so zu entsorgen, dass die Gesundheit der Anwohner und die Umwelt nicht gefährdet wurden. Die EU-Kommission legte daraufhin Fördergelder auf Eis und lehnte Auszahlungsanträge aus Italien ab. Dagegen klagte Rom. Nun bestätigten die Luxemburger Richter, dass die Kommission befugt war, dies zu tun und Strukturfondsgelder einzubehalten. Die Klagen Italiens wurden abgewiesen./mt/DP/hbr
Seit Jahren streiten Brüssel und Rom um die Müllkrise in Neapel, die unter dem ehemaligen italienischen Ministerpräsident Silvio Berlusconi zum Politikum wurde. Experten der Kommission hatten immer wieder festgestellt, dass in der süditalienischen Hafenstadt die Straßen voller Müll waren und es keine Abfalltrennung ab.
Brüssel verklagte daher Italien 2007 wegen Verletzung des EU-Vertrages, weil der Staat die notwendigen Abfallanlagen nicht baute - obwohl die EU dies mitfinanzierte. Dabei ging es um insgesamt 46,6 Millionen Euro an europäischen Fördergeldern aus dem Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Mit dem Geld sollte das Land seine Müllbeseitigung verbessern.
Die EU-Kommission bekam vor dem Europäischen Gerichtshof 2010 recht. Nach Ansicht der Richter hatte Italien nicht genug getan, um den Abfall in Kampanien so zu entsorgen, dass die Gesundheit der Anwohner und die Umwelt nicht gefährdet wurden. Die EU-Kommission legte daraufhin Fördergelder auf Eis und lehnte Auszahlungsanträge aus Italien ab. Dagegen klagte Rom. Nun bestätigten die Luxemburger Richter, dass die Kommission befugt war, dies zu tun und Strukturfondsgelder einzubehalten. Die Klagen Italiens wurden abgewiesen./mt/DP/hbr