ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Mittwoch (10.30 Uhr) über die Lohnunterschiede zwischen Leiharbeitern und den Kernbelegschaften. Erwartet wird ein Grundsatzurteil. Dabei geht es um die Tarifverträge in der Leiharbeit, die niedrigere Löhne im Vergleich zu den Stammarbeitnehmern ermöglichen.
Die obersten deutschen Arbeitsrichter hatten den jetzt zu entscheidenden Fall einer Klägerin aus Bayern dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorgelegt. Dieser hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass Leiharbeiter nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird - etwa durch zusätzliche Freizeit.
Die Klägerin ist eine befristet beschäftigte Leiharbeiternehmerin im Einzelhandel. Sie vertritt die Ansicht, dass der für sie angewandte Tarifvertrag mit einem Stundenlohn von 9,23 Euro brutto im Jahr 2017 gegen EU-Recht verstoße. Sie pocht auf gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften, der zum Zeitpunkt des Streits bei 13,64 Euro brutto pro Stunde lag.