😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Verbraucherschützerin: Übergewinnsteuer auch in Lebensmittelbranche?

Veröffentlicht am 15.01.2023, 14:15
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, hat eine sogenannte Übergewinnsteuer auch für die Lebensmittelbranche ins Gespräch gebracht. Auf eine Frage zu den deutlich gestiegenen Lebensmittelpreisen sagte Pop der "Bild am Sonntag": "Ob und wie stark sich Lebensmittelkonzerne und Handel an der Krise bereichern, wird sich am Ende an ihren Gewinnen zeigen, ob es auch dort Übergewinne gibt."

Bei den Energiekonzernen würden solche krisenbedingten Übergewinne "jetzt zu Recht zumindest teilweise abgeschöpft und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben", führte Pop aus. "Ich halte das für ein gutes Modell, das auch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragbar sein könnte. Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein."

Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und steigende Energiepreise Milliardengewinne machen, müssen einen "Energiekrisenbeitrag" leisten - befristet auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will nicht von einer "Übergewinnsteuer" sprechen, die er lange abgelehnt hatte. Im Gesetz steht aber: "Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung." Die Maßnahme soll Mehreinnahmen von einer Milliarde bis drei Milliarden Euro bringen.

Mit Blick auf den Energiemarkt merkte Pop an, die Welle an Preiserhöhungen zum 1. Januar sei "ziemlich gewaltig" gewesen. Auffällig viele Energieversorger hätten ihre Tarife so stark erhöht, dass sie über den beschlossenen Preisbremsen liegen. "Da kommt dann oft der Zusatz: Keine Sorge, ab März gibt es Unterstützung vom Staat. Ich erwarte vom Kartellamt, dass es streng gegen schwarze Schafe auf dem Energiemarkt und missbräuchliche Preiserhöhungen vorgeht." Sie berichtete: "Wir haben im vergangenen Jahr 45 Abmahnverfahren gegen Energieversorger eingeleitet, das sind 23 mehr als im Jahr davor.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.