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Verbraucherzentrale: Antrag auf Klimaquote THG hat Zeit

Veröffentlicht am 03.05.2022, 06:07
Aktualisiert 03.05.2022, 06:15
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Halter eines Elektrofahrzeugs werden wegen des Antragsstaus beim Umweltbundesamt zur Bewilligung der Prämienzahlungen auf Basis der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) kein Geld verlieren. Die Frist für die Einreichung der Quote sei der 28. Februar des Folgejahres, erklärte die Verbraucherzentrale am Dienstag in Berlin. Bei der Auswahl eines der zahlreichen Abwicklungsunternehmen sei deshalb keine Eile geboten. Die Antragsberechtigten könnten die Meldung bei einem Dienstleister bequem bis Ende 2022 erledigen.

In Deutschland haben seit Jahresbeginn Zehntausende Halter von Elektrofahrzeugen eine THG-Ausgleichsprämie beantragt. "Das Interesse an der Möglichkeit der Anrechnung von im Straßenverkehr eingesetzten elektrischen Strom auf die THG-Quote ist sehr hoch", sagte ein Sprecher des Umweltbundesamtes in der vergangenen Woche. Dementsprechend gingen bei der Behörde viele Anträge und Anfragen ein.

Halter eines Elektroautos oder größeren E-Motorrades können seit dem 1. Januar beim Quotenhandel eine Prämie von mehr als 300 Euro im Jahr bekommen. Sie verkaufen über Dienstleister Umweltzertifikate an Mineralölunternehmen, die den CO2-Ausstoß ihrer Produkte nach den Bestimmungen der Treibhausminderungsquote ausgleichen müssen.

Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Bareiß, erklärte, die Anrechenbarkeit von eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen ergebe Sinn. "Wir sollten alles daran setzen, die Emissionen des Verkehrs so zu reduzieren, dass unsere Klimaziele erreicht werden können." Grenzwertig werde es allerdings, wenn dies dazu führe, dass Deutschland seine Technologieführerschaft im Autobau verspiele. "Daher darf sich die Bundesregierung keinen innovativen Antriebstechnologien entgegenstellen und nur einseitig die Elektromobilität fördern."

Der CDU-Politiker betonte, besonders deutlich werde dies bei der Ausgestaltung der Flottengrenzwerte, die sich am Auspuff ausrichteten, die bei der Produktion von Fahrzeugen und Batterien entstehenden Emissionen aber unberücksichtigt ließen. "Die Bundesregierung muss sich insbesondere bei den Beratungen in Brüssel deswegen für eine technologieoffene Mobilität einsetzen und ideologiefrei bestmögliche Zukunftsperspektiven schaffen.

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