KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an. Er sei durch die Erhebung der Gebühren nicht in seinen Grundrechten verletzt, hieß es zur Begründung am Dienstag. (Az. 1 BvR 199/11)
In dem konkreten Fall nutzt der Rechtsanwalt den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internet-Anwendungen, empfängt damit aber nach seinen Angaben keine Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über herkömmliche Empfangsgeräte./so/DP/sf
In dem konkreten Fall nutzt der Rechtsanwalt den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internet-Anwendungen, empfängt damit aber nach seinen Angaben keine Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über herkömmliche Empfangsgeräte./so/DP/sf