KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag Verhandlungen über die Zulässigkeit der vor drei Jahren eingeführten Luftverkehrssteuer aufgenommen. Die Karlsruher Richter müssen über einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz entscheiden, das Gesetz zur Steuer für nichtig zu erklären. Die Landesregierung in Mainz sieht in der Abgabe eine Benachteiligung für deutsche Regionalflughäfen gegenüber dem EU-Ausland.
"Ich würde mich sehr über ein positives Signal des Gerichts freuen, damit wir wieder einheitliche Verhältnisse bekommen", sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) vor Beginn der Verhandlung der Nachrichtenagentur dpa. Für das Bundesfinanzministerium sagte Staatssekretär Werner Gatzer, die Steuer verfolge neben finanziellen Zielen auch Anreize für ein ökologisches Umdenken im innerdeutschen Verkehr.mb