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Verpflichtende Bürgerbeteiligung bei Windparks ist verfassungsgemäß

Veröffentlicht am 05.05.2022, 09:47
Aktualisiert 05.05.2022, 10:15
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Windpark-Betreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht billigte ein Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern, das seit 2016 eine solche Pflicht vorsieht, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Durch die Beteiligung der Anwohner am Ertrag soll die Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land erhöht werden. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien "hinreichend gewichtig", um den "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit" zu rechtfertigen, hieß es. (Az. 1 BvR 1187/17)

Die Richterinnen und Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines Windenergie-Unternehmens ab. Beanstandet wurde nur ein kleiner Punkt des Gesetzes, der sehr aufwendige Informationspflichten vorsieht.

Auf Bundesebene können Windrad-Betreiber die betroffenen Kommunen auf freiwilliger Basis finanziell beteiligen. Die einzelnen Bundesländer dürfen aber weitergehende Regelungen erlassen.

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