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Vor Euro-Entscheidung: Diskussion über Befangenheitsanträge

Veröffentlicht am 06.09.2012, 12:51
Aktualisiert 06.09.2012, 12:52
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kurz vor der Karlsruher Entscheidung über den Euro-Rettungsschirm sorgen Befangenheitsanträge gegen einen Verfassungsrichter in der Öffentlichkeit für Aufsehen. Die Anträge dürften jedoch keine Auswirkungen auf die Entscheidung über die Eilanträge gegen den Rettungsschirm ESM haben, die am kommenden Mittwoch verkündet werden soll. Wie das Gericht am Donnerstag bestätigte, sind zwei Befangenheitsanträge gegen den Richter Peter Huber eingegangen, der Berichterstatter in den Verfahren ist.

Einer der Anträge sei erst nach der mündlichen Verhandlung am 10. Juli gestellt worden, teilte die Gerichtssprecherin mit. Nach der gesetzlichen Regelung müssen Befangenheitsantrag jedoch 'spätestens zu Beginn der mündlichen Verhandlung' erklärt werden. Über einen weiteren Befangenheitsantrag hatte am Donnerstag die Zeitung 'Die Welt' berichtet. Dieser ist jedoch nach Angaben des Gerichts in einem anderen Verfahren gestellt worden, über das in der kommenden Woche nicht entscheiden wird. In Karlsruhe sind zahlreiche Verfahren gegen den Rettungsschirm anhängig; über insgesamt sechs Eilanträge wird in der kommenden Woche entschieden.

Die Befangenheitsanträge beziehen sich darauf, dass Richter Huber bis zum Frühjahr Kuratoriumsmitglied des Vereins 'Mehr Demokratie' war. Der Verein hat Klagen gegen den Rettungsschirm eingereicht, denen sich mittlerweile insgesamt rund 37.000 Bürger angeschlossen haben. Wie der Verein mitteilte, hatte Huber 'seit mehreren Jahren keine Kuratoriumssitzung mehr besucht'. Er sei am 12. Mai aus dem Kuratorium ausgetreten, 'um jeden Anschein von Voreingenommenheit zu vermeiden'./jon/DP/jkr

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