😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Zukunft des UKGM: Rhön-Klinikum stellt Einigung infrage

Veröffentlicht am 09.05.2022, 16:26
Aktualisiert 09.05.2022, 16:30
© Reuters.

GIESSEN/MARBURG (dpa-AFX) - Während der Verhandlungen über millionenschwere Investitionen für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) hat der Vorstand der Rhön-Klinikum AG bisherige Einigungen mit dem Land Hessen infrage gestellt. Für den Vorstand sei fraglich, ob die in Aussicht gestellte Regelungen wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 abgeschlossen werden könnten, teilte das Unternehmen am Montag mit. Man habe daher entschieden, den Aufsichtsrat vorsorglich um Zustimmung zu bitten, die bisherige Vereinbarung zwischen UKGM, dem Land Hessen und den Universitäten in Gießen und Marburg zu kündigen.

Das Uniklinikum mit seinen beiden Standorten war 2006 vom Land an die Rhön-Klinikum AG verkauft worden, die mittlerweile vom Klinikkonzern Asklepios übernommen wurde. Das Land Hessen hatten im Januar erklärt, die privatisierten Unikliniken mit bis zu knapp einer halben Milliarde Euro zu fördern, um die Entwicklung der Häuser abzusichern.

Im Gegenzug sollte das UKGM "eine optimale Gesundheitsversorgung, die Qualität von Forschung und Lehre sowie den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und die Ausgliederung von Betriebsteilen garantieren".

Man stehe uneingeschränkt zu der Absichtserklärung vom Januar 2022 und sei offen für pragmatische Lösungen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Rhön-Klinikum AG, Christian Höftberger. "Das Land Hessen konfrontiere das Unternehmen allerdings mit deutlich weitergehenden Forderungen, die man nicht erfüllen könne. Man brauche

mehr Flexibilität und Handlungsspielraum, sowohl für die Verhandlungen als auch die bauliche Umsetzung, erklärte das Unternehmen, ohne Details zu nennen. Man biete dem Land Hessen eine verbindliche Zusage von Eigenmittelinvestitionen in Höhe von mindestens 22 Millionen Euro pro Jahr an. Das Land Hessen hatte Investitionsfördermittel für das UKGM in Höhe von bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren in Aussicht gestellt.

Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) kritisierte den Schritt des Unternehmens: "Die heutige Meldung und das Agieren des Rhön-Vorstands sind nicht vertrauensbildend." Die Ankündigung einer möglichen Kündigung geschehe ohne Not, denn eine Kündigung der bisherigen Vereinbarung sei bis Ende Juni möglich. Der Konzern habe auch die 22 Millionen Euro als Eigeninvestitionsmittel erst genannt, nachdem das Land diese mehrfach erbeten habe, um das Verfahren zu beschleunigen.

Was passiert, wenn die Verhandlungen platzen, ist offen. Laut Dorn müssten Rhön-Klinikum AG und UKGM aufgrund der baulichen Verpflichtungen auch im Falle einer möglichen Vertragskündigung erhebliche Eigenmittel investieren und die Baumaßnahmen bis 2024 fertigstellen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.