😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Zwei Minuten kostenlos: Schluss mit Abzocke in der Warteschleife

Veröffentlicht am 31.08.2012, 14:10
BERLIN (dpa-AFX) - Warteschleifen bei Hotlines nerven und kosten häufig jede Menge Geld. Damit ist ab 1. September Schluss - zumindest für die ersten zwei Minuten. An diesem Tag tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Weitgehend kostenfrei muss das Warten am Telefon dann ab 1. Juni 2013 sein. Mit der Neuregelung sollen Kunden vor hohen Kosten geschützt werden, für die sie nach Ansicht von Verbraucherschützern keinerlei Gegenleistung bekommen. Die Bundesnetzagentur kündigte an, mögliche Verstöße zu ahnden und bittet die Verbraucher um Unterstützung.

'Der bisherige Zustand ist nicht einzusehen. Es ist völlig unverständlich, warum Verbraucher fürs Warten bezahlen sollten und dafür, dass ihr Anliegen nicht gehört wird', kritisiert Lina Ehrig, Telekommunikationsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin.

'Für die Unternehmen war die kostenpflichtige Warteschleife natürlich immer ein sehr einträgliches Geschäftsmodell', sagt sie. Daher hätten die Branchenverbände lange eine Blockadehaltung an den Tag gelegt und 'versucht, eine gesetzliche Regelung so lange wie möglich rauszuzögern. Häufig war die Begründung, das sei technisch nicht umsetzbar. Doch wie so häufig: Es ist immer eine Frage des Willens.'

Der Branchenverband Bitkom betonte, dass die Unternehmen der Telekommunikationsbranche in den vergangenen Monaten einen gemeinsamen Vorschlag zur Umsetzung der Neuregelung erarbeitet hätten. 'Dieser Vorschlag erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und damit die Ziele des Verbraucherschutzes. Die technische Umsetzung des Vorschlags braucht allerdings etwas Zeit, die vorgesehenen Umsetzungsfristen sind daher notwendig.'

Wie dem auch sei, ab diesem Samstag gilt: Wer Fragen zu seinem Flugticket hat oder sich über die Handyrechnung beschweren möchte, darf fürs Warten am Telefon in den ersten zwei Minuten nicht mehr zur Kasse gebeten werden - so schön die Musikuntermalung der Warteschleife auch sein mag. Egal, ob man vom Festnetz oder übers Handy eine Sonderrufnummer - zum Beispiel 0900er oder 0180er - anruft: In den ersten 120 Sekunden darf sie nichts kosten. Beginnt die Beratung früher, sei es durch einen leibhaftigen Mitarbeiter oder ein Computersystem, endet die Kostenfreiheit und der Service kann wie angegeben berechnet werden.

Ziel der Novelle ist schließlich, dass Warteschleifen in den meisten Fällen kostenfrei werden. Allerdings ist dafür eine Übergangsfrist mit Ausnahmen bis 1. Juni 2013 vorgesehen. Ab diesem Tag müssen Warteschleifen in der Regel kostenlos sein - auch wenn sie beispielsweise mitten in der Beratung zur Anwendung kommen, also erst nach dem Gespräch mit einem Hotline-Mitarbeiter geschaltet werden.

Weil diese nachgelagerten Warteschleifen bis Juni 2013 weiterhin etwas kosten dürfen, kritisiert etwa Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, die Regelung als 'Mogelpackung', wie sie im Kurznachrichtendienst Twitter schreibt. Wird der Kunde also sofort zu Beginn des Gesprächs von einer Computerstimme aufgefordert, sein Anliegen per Tastendruck zu nennen, und danach in einer Warteschleife geparkt, darf diese in der Übergangszeit auch weiterhin etwas kosten.

In dieser Frist bis ins nächste Jahr sieht auch Verbraucherschützerin Ehrig einen echten Wermutstropfen. 'Man muss aber auch sagen, dass die Anbieter bislang sehr unterschiedlich damit umgegangen sind. So gibt es viele Unternehmen, die kostenlose 0800-Rufnummern oder Verbindungen zum Ortstarif anbieten', gibt sie zu bedenken und sagt: 'Das hat auch mit dem Wunsch nach Kundenbindung zu tun.'

Generell sind kostenpflichtige Warteschleifen auch künftig erlaubt, wenn für den Anruf ein Festpreis vorgesehen ist oder es sich um eine Rufnummer zum Ortstarif (zum Beispiel 089 für München) oder eine Mobilfunkverbindung handelt.

Die Bundesnetzagentur, die bei Verstößen gegen die neue Warteschleifen-Regelung zuständig ist, sieht die Unternehmen in der Pflicht: 'Ich erwarte, dass die Unternehmen die Regelungen umsetzen. Sollten Verstöße vorliegen, werden wir diese ahnden', erklärte Behördenpräsident Jochen Homann am Donnerstag. Gegen widerspenstige Anbieter kann die Netzagentur mit Abmahnungen, Entzug von Rufnummern und Bußgeldverfahren vorgehen. Verstößt ein Unternehmen ab Juni 2013 gegen die Regelung, muss der Kunde für das gesamte Gespräch nichts bezahlen. Betroffene können sich dann an die Verbraucherzentralen wenden./rad/DP/stw

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.