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Zwölf Monate Kurzarbeitergeld - Sonderregelung verlängert

Veröffentlicht am 27.11.2014, 14:43
Zwölf Monate Kurzarbeitergeld - Sonderregelung verlängert

n BERLIN (dpa-AFX) - Kurzarbeitergeld kann auch im kommenden Jahr bis zu zwölf Monate lang bezogen werden. Wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag mitteilte, trat eine entsprechende Verordnung bereits diese Woche in Kraft. Gesetzlich ist das Kurzarbeitergeld eigentlich auf sechs Monate begrenzt. In den vergangenen Jahren war die maximale Bezugsdauer aber immer wieder verdoppelt worden, weil sich das Kurzarbeitergeld in der Finanzkrise als Erfolgskonzept gegen Entlassungen bewährt hatte. Wenn ein Betrieb wegen Auftragsflaute Kurzarbeit anmeldet, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu zwei Drittel des entgangenen Bruttolohns.kr

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