KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die griechische Staatsverschuldung beschäftigt nun auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Den Richtern liegt die Klage privater Anleger vor, die sich gegen den Umtausch ihrer griechischer Staatsanleihen und Schuldverschreibungen im Jahre 2012 wehren. Das Gericht will im März 2016 in einem Pilotverfahren über die Schadenersatzklage verhandeln, wie es am Montag mitteilte. (Az.: VI ZR 516/14)
Die Kläger hatten 2010 und 2011 von Griechenland emittierte Schuldverschreibungen erworben. Als Teil eines umfangreichen Hilfsprogramms von Euroländern und Internationalem Währungsfonds (IWF) kam es dann 2012 zu einem Schuldenschnitt für das von der Pleite bedrohte Euroland, der darin bestand, dass private Anleger auf rund die Hälfte ihrer Forderungen verzichten sollten. Zu diesem Zweck beschloss das griechische Parlament im Februar des Jahres, dass Anleger zwangsweise in diese Umschuldung der Staatsanleihen einbezogen werden können. Im März 2012 wurden daraufhin Anleihen eingezogen und durch um 53,5 Prozent abgewertete Titel anderer Stückelung und Laufzeit ersetzt. Der BGH will im Marz erst einmal vorrangig prüfen, ob deutsche Gerichte in diesen Fällen überhaupt zuständig sind. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt hatten die Klage zuvor als unzulässig zurück gewiesen. Den Richtern liegen jedoch zahlreiche andere gleichgelagerte Verfahren vor. Sollte das Pilotverfahren zulässig sein, wolle das Gericht noch 2016 eine Grundsatzentscheidung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen treffen, hieß es.