VAREL/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine große Papierfabrik aus dem niedersächsischen Varel will eine wichtige Regelung der Energiewende beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Die Papier- und Kartonfabrik Varel (PKV) habe in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil der Netzbetreiber Tennet zur Stabilisierung des Stromnetzes auf das Kraftwerk der Papierfabrik zugreifen dürfe, sagte Prokurist Dettmar Fischer der Nachrichtenagentur dpa. Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen die entsprechenden Regelungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), weil damit Eigentumsrechte verletzt würden. Über den Vorgang hatte zuerst das 'Handelsblatt' berichtet.
Der Vareler Industriebetrieb stellt mit 470 Beschäftigten nahe der Nordsee Karton und Wellpappe her. Für den Produktionsprozess benötigt die Fabrik Wärme und betreibt deshalb drei Gas-und-Dampf-Blöcke, die zudem auch mehr als 50 Megawatt Strom erzeugen können. 'Damit gehören wir nach unserem Dafürhalten derzeit zwar nicht zu den systemrelevanten Kraftwerken', sagte Fischer. 'Wir müssen dennoch mit dem Risiko rechnen, dass wir unsere Energieproduktion entweder drosseln oder aber in das öffentliche Netz einspeisen müssen.' In beiden Fällen entstünden dem Werk erhebliche Produktionseinbußen und ungeplante Kosten, die Millionenhöhe erreichen könnten. Ein Ausgleich dieser Belastungen durch den Netzbetreiber sei nicht vorgesehen.
Von der Regelung seien potenziell Hunderte von Industriekraftwerken verschiedenster Branchen betroffen, sagte Fischer. Rund acht Prozent des Stroms in Deutschland wird von Industriebetrieben für ihren Eigenbedarf hergestellt. Es handelt sich um die erste Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung. Sie wird in Karlsruhe von den Anwälten Gernot-Rüdiger Engel und Mathias Mailänder von der Hamburger Niederlassung der Großkanzlei Luther vertreten./egi/DP/fn
Der Vareler Industriebetrieb stellt mit 470 Beschäftigten nahe der Nordsee Karton und Wellpappe her. Für den Produktionsprozess benötigt die Fabrik Wärme und betreibt deshalb drei Gas-und-Dampf-Blöcke, die zudem auch mehr als 50 Megawatt Strom erzeugen können. 'Damit gehören wir nach unserem Dafürhalten derzeit zwar nicht zu den systemrelevanten Kraftwerken', sagte Fischer. 'Wir müssen dennoch mit dem Risiko rechnen, dass wir unsere Energieproduktion entweder drosseln oder aber in das öffentliche Netz einspeisen müssen.' In beiden Fällen entstünden dem Werk erhebliche Produktionseinbußen und ungeplante Kosten, die Millionenhöhe erreichen könnten. Ein Ausgleich dieser Belastungen durch den Netzbetreiber sei nicht vorgesehen.
Von der Regelung seien potenziell Hunderte von Industriekraftwerken verschiedenster Branchen betroffen, sagte Fischer. Rund acht Prozent des Stroms in Deutschland wird von Industriebetrieben für ihren Eigenbedarf hergestellt. Es handelt sich um die erste Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung. Sie wird in Karlsruhe von den Anwälten Gernot-Rüdiger Engel und Mathias Mailänder von der Hamburger Niederlassung der Großkanzlei Luther vertreten./egi/DP/fn