Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2011
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.10.2011 20:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 19. Oktober 2011 - Die Intertainment AG, München, hat sich in den
ersten neun Monaten 2011 unverändert auf das laufenden Schiedsverfahren
gegen die Comerica Bank konzentriert, das sich nun dem Ende entgegen neigt.
Der Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode einen Verlust in
Höhe von 0,6 (i.V. 0,1) Mio. Euro.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment AG Konzern ist zum 30. September 2011
gegenüber dem 31. Dezember 2010 insbesondere durch Veränderungen bei den
Fristigkeiten und dem damit verbundenen geänderten Ausweis von
Vermögenswerten in der Bilanz gekennzeichnet. Die kurzfristigen
Vermögenswerte haben sich von 1,0 Mio. Euro auf 41,2 Mio. Euro erhöht. Die
langfristigen Vermögenswerte verringerten sich dagegen auf 20,6 Mio. Euro.
Zum 31. Dezember 2010 hatten sie noch 59,0 Mio. Euro betragen. Eine
ähnliche Entwicklung erfolgte auf der Passivseite. Hier haben sich die
kurzfristigen Schulden von 1,9 Mio. Euro zum Abschluss des Geschäftsjahrs
2010 auf 31,8 Mio. Euro zum 30. September 2011 erhöht. Dagegen sind die
langfristigen Schulden von 60,3 Mio. Euro auf 33,0 Mio. Euro gesunken.
Die wesentliche Ursache für diese Veränderung liegt im Ausweis der
Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den
mit diesem Posten verbundenen Ansprüchen.
So sind in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten im Wesentlichen die
Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 40,8
(i.V. 38,6) Mio. Euro enthalten. Der Ausweis unter den kurzfristigen
sonstigen Vermögenswerten spiegelt nun die aktuelle Erwartung des
Managements wider, dass mit der Realisierung der Mittelzuflüsse aus den
Rechtsstreitigkeiten in den kommenden 12 Monaten zu rechnen ist. Die
Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von
Intertainment insbesondere gegen Franchise Pictures und die Comerica Bank.
Im Buchwert der Forderung werden keine wesentlichen Mittelzuflüsse von
Franchise Pictures mehr unterstellt.
Als Basis der Bewertung dienen unter anderem die für alle Parteien im
Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits
erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures
durchgesetzt hat. Es handelt sich dabei insbesondere um
Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen, die aus dem Budgetbetrug
von Franchise Pictures und weiteren Parteien resultieren. Diese betreffen
dem Grunde nach einen Film, der geliefert, aber überbezahlt wurde, und
angezahlte Filme, deren tatsächliche Lieferung nicht erfolgte. Die
Berechnung erfolgte unverändert auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem
die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten
Realisierung bewertet wurden.
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten mit 20,6 (i.V. 20,4) Mio. Euro
insbesondere die aktiven latenten Steuern. Sie betreffen unverändert die
Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten
Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz
von 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.
Die kurzfristigen Schulden enthalten als wesentliche Posten mit 16,6 (i.V.
inklusive langfristiger Positionen 14,6) Mio. Euro die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen und mit 14,7 (i.V. inklusive
langfristiger Positionen 14,3) Mio. Euro die Rückstellungen. Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus den
Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH
erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Die Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen. Diese
belaufen sich aktuell auf 13,3 (i.V. gesamt 12,5) Mio. Euro. Zudem umfassen
sie Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den in den USA
bestehenden Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 0,4 (i.V. gesamt 1,5) Mio.
Euro.
Die langfristigen Schulden beinhalten die passiven latenten Steuern. Diese
betragen unverändert zum 31. Dezember 2010 insgesamt 33,0 Mio. Euro. Sie
sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den
Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen.
Das Konzerneigenkapital hat sich weiter reduziert und beträgt zum 30.
September 2011 insgesamt -2,8 (31. Dezember 2010: -2,2) Mio. Euro. Das
Konzernperiodenergebnis beträgt -0,6 TEuro (erste neun Monate 2010: -0,1
Mio. Euro). Die übrigen Posten des Eigenkapitals haben sich gegenüber dem
31. Dezember 2010 nicht verändert.
Finanzlage
Zum 30. September 2011 verfügte der Intertainment Konzern über
Zahlungsmittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,6 Mio. Euro zum 31.
Dezember 2010. Unverändert zu den Vorjahren wurde die Liquidität des
Konzerns im Berichtsjahr insbesondere durch die hohen finanziellen
Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch
Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern deckte
seine finanziellen Belastungen vor allem durch neu gewährte Darlehen der MK
Medien Beteiligungs GmbH. Diese beliefen sich in den ersten neun Monaten
2011 auf insgesamt 1,7 (i.V. 0,7) Mio. Euro.
Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 liegt ein detaillierter Finanzplan
vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den
Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin schwierig.
Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die
Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht 2010 unter Abschnitt F
'Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns' und den in
dieser Zwischenmitteilung genannten Risiken behaftet sind. Ebenso verweisen
wir ausdrücklich auf die im Lagebericht 2010 unter den Absätzen K und L
umfassend dargelegten Risiken des Intertainment AG Konzerns und der
Intertainment AG. Diese Risiken gelten weiterhin fort, ergänzt um die
zusätzlichen in dieser Zwischenmitteilung aufgeführten Risiken.
Ertragslage
Ein operativer Geschäftsbetrieb fand in den ersten neun Monaten 2011
unverändert zu den Vorjahren nahezu nicht statt. Intertainment erzielte nur
geringfügige Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten aus der
Filmbibliothek.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2,3 (i.V. 3,0) Mio. Euro. Sie
enthalten insbesondere Bewertungseffekte aus den bilanzierten Forderungen
aus den Rechtsstreitigkeiten in USA.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 2,8 (i.V. 1,7) Mio. Euro.
In diesem Posten ist insbesondere die Zuführung zur Rückstellung für
Prozesskosten und für Prozesserlösbeteiligungen enthalten.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,3 (i.V. -0,6) Mio. Euro. Es umfasst im
Wesentlichen die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs
GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Aufgrund der neuen Zinsvereinbarung
mit der MK Medien Beteiligungs GmbH zu Jahresbeginn 2011 konnte der
Zinsaufwand trotz Darlehenserhöhung deutlich reduziert werden.
Intertainment weist für die ersten neun Monate einen Konzernperiodenverlust
in Höhe von -0,6 TEuro (i.V. -0,1 Mio. Euro) aus.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2011 sowie nach Ende
des Berichtszeitraums
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Wie bereits in den Vorjahren so war auch in den ersten neun Monaten 2011
das Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und
der Comerica Bank der zentrale Bestandteil der Tätigkeit des Konzerns.
Dabei konzentrierte sich Intertainment zunächst vor allem darauf, die
anstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten und schloss in diesem
Zusammenhang unter anderem die elektronische Aufarbeitung von Dokumenten
ab, die an die Comerica Bank zu übergeben waren. Darüber hinaus führten
Intertainment und die Comerica Bank die der mündlichen Verhandlung
vorgelagerten Zeugenvernehmungen durch.
Die mündliche Verhandlung selbst startete am 5. Juli 2011 in Los Angeles
und wurde planmäßig Mitte August abgeschlossen. Der mündlichen Verhandlung
folgte der Austausch weiterer Schriftsätze. Dieser wurde Anfang Oktober
2011 abgeschlossen. Die Schiedsrichter haben keine darüber hinausgehenden
weiteren Unterlagen von den Parteien angefordert. Damit liegt der
Sachverhalt zur Entscheidung vor. Nach Bestimmung 12.1 der Independent Film
& Television Alliance für Schiedsgerichtsverfahren sollen die
Schiedsrichter innerhalb von 45 Tagen, nachdem ein Sachverhalt zur
Entscheidung vorgelegt wurde, ihr Urteil fällen. Allerdings haben die
Schiedsrichter die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern. Intertainment
erwartet, dass die Schiedsrichter noch im vierten Quartal 2011 einen
Schiedsspruch verkünden werden.
Finanzierung der Intertainment AG
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und insbesondere der sehr
kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen in den USA war der
Konzern auch in den ersten drei Quartalen 2011 auf die finanzielle
Unterstützung der MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In den ersten
drei Quartalen 2011 gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH weitere
verzinsliche Darlehen über insgesamt 1,7 (Vorjahreszeitraum 0,7) Mio. Euro.
Die in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 gewährten Darlehen der MK Medien
Beteiligungs GmbH waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im März
2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der
Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. März
2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht
zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre
Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den
USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative
Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden
kann.
Darüber hinaus vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die
Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen, die
die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment gewährt hat, einen
einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
Vorstand und Aufsichtsrat
Die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire wurde mit
Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 um zwei Monate bis zum 30.
April 2011 verlängert. Mit diesem Datum schied Herr le Claire aus dem
Vorstand der Intertainment AG aus und wechselte wieder zurück in den
Aufsichtsrat der Intertainment AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr.
Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG und legte in
diesem Zusammenhang sein Amt als Aufsichtsrat des Unternehmens nieder. Er
war am 18. Februar 2011 vom Registergericht München zum Aufsichtsrat der
Intertainment AG ernannt worden - und damit auf Prof. Dr. Michael Adams
gefolgt, der sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG zum 10. Februar
2011 niedergelegt hatte.
Prognose und Risikobericht
Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen
Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum
Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2010 fort. Wir verweisen auf unsere
diesbezüglichen Ausführungen im veröffentlichen Lagebericht 2010.
Bestandsgefährdende Risiken
Die Finanzkennzahlen für die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2011
wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going
Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht unverändert
zum Konzernabschluss 2010 von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so
dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden
Geschäftsjahren die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der
Zahlungsverpflichtungen fortgeführt werden können. Der positiven
Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.
Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der
Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt
ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von
wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit
abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es
sich um:
* Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den
USA
* Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Zudem einigten sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung des
Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank darauf, dass die
unterliegende Partei auch die Verfahrenskosten der Gegenpartei zu tragen
hat.
Soweit die Mittelflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist
der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig -
wegen drohender Zahlungs¬unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit
verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen
genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auch ausdrücklich auf
die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2010.
Diese gelten unverändert fort.
Ende der Zwischenmitteilung
19.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
Maximiliansplatz 5
80333 München
Deutschland
Internet: http://www.intertainment.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.10.2011 20:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 19. Oktober 2011 - Die Intertainment AG, München, hat sich in den
ersten neun Monaten 2011 unverändert auf das laufenden Schiedsverfahren
gegen die Comerica Bank konzentriert, das sich nun dem Ende entgegen neigt.
Der Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode einen Verlust in
Höhe von 0,6 (i.V. 0,1) Mio. Euro.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment AG Konzern ist zum 30. September 2011
gegenüber dem 31. Dezember 2010 insbesondere durch Veränderungen bei den
Fristigkeiten und dem damit verbundenen geänderten Ausweis von
Vermögenswerten in der Bilanz gekennzeichnet. Die kurzfristigen
Vermögenswerte haben sich von 1,0 Mio. Euro auf 41,2 Mio. Euro erhöht. Die
langfristigen Vermögenswerte verringerten sich dagegen auf 20,6 Mio. Euro.
Zum 31. Dezember 2010 hatten sie noch 59,0 Mio. Euro betragen. Eine
ähnliche Entwicklung erfolgte auf der Passivseite. Hier haben sich die
kurzfristigen Schulden von 1,9 Mio. Euro zum Abschluss des Geschäftsjahrs
2010 auf 31,8 Mio. Euro zum 30. September 2011 erhöht. Dagegen sind die
langfristigen Schulden von 60,3 Mio. Euro auf 33,0 Mio. Euro gesunken.
Die wesentliche Ursache für diese Veränderung liegt im Ausweis der
Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den
mit diesem Posten verbundenen Ansprüchen.
So sind in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten im Wesentlichen die
Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 40,8
(i.V. 38,6) Mio. Euro enthalten. Der Ausweis unter den kurzfristigen
sonstigen Vermögenswerten spiegelt nun die aktuelle Erwartung des
Managements wider, dass mit der Realisierung der Mittelzuflüsse aus den
Rechtsstreitigkeiten in den kommenden 12 Monaten zu rechnen ist. Die
Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von
Intertainment insbesondere gegen Franchise Pictures und die Comerica Bank.
Im Buchwert der Forderung werden keine wesentlichen Mittelzuflüsse von
Franchise Pictures mehr unterstellt.
Als Basis der Bewertung dienen unter anderem die für alle Parteien im
Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits
erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures
durchgesetzt hat. Es handelt sich dabei insbesondere um
Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen, die aus dem Budgetbetrug
von Franchise Pictures und weiteren Parteien resultieren. Diese betreffen
dem Grunde nach einen Film, der geliefert, aber überbezahlt wurde, und
angezahlte Filme, deren tatsächliche Lieferung nicht erfolgte. Die
Berechnung erfolgte unverändert auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem
die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten
Realisierung bewertet wurden.
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten mit 20,6 (i.V. 20,4) Mio. Euro
insbesondere die aktiven latenten Steuern. Sie betreffen unverändert die
Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten
Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz
von 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.
Die kurzfristigen Schulden enthalten als wesentliche Posten mit 16,6 (i.V.
inklusive langfristiger Positionen 14,6) Mio. Euro die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen und mit 14,7 (i.V. inklusive
langfristiger Positionen 14,3) Mio. Euro die Rückstellungen. Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus den
Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH
erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Die Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen. Diese
belaufen sich aktuell auf 13,3 (i.V. gesamt 12,5) Mio. Euro. Zudem umfassen
sie Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den in den USA
bestehenden Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 0,4 (i.V. gesamt 1,5) Mio.
Euro.
Die langfristigen Schulden beinhalten die passiven latenten Steuern. Diese
betragen unverändert zum 31. Dezember 2010 insgesamt 33,0 Mio. Euro. Sie
sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den
Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen.
Das Konzerneigenkapital hat sich weiter reduziert und beträgt zum 30.
September 2011 insgesamt -2,8 (31. Dezember 2010: -2,2) Mio. Euro. Das
Konzernperiodenergebnis beträgt -0,6 TEuro (erste neun Monate 2010: -0,1
Mio. Euro). Die übrigen Posten des Eigenkapitals haben sich gegenüber dem
31. Dezember 2010 nicht verändert.
Finanzlage
Zum 30. September 2011 verfügte der Intertainment Konzern über
Zahlungsmittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,6 Mio. Euro zum 31.
Dezember 2010. Unverändert zu den Vorjahren wurde die Liquidität des
Konzerns im Berichtsjahr insbesondere durch die hohen finanziellen
Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch
Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern deckte
seine finanziellen Belastungen vor allem durch neu gewährte Darlehen der MK
Medien Beteiligungs GmbH. Diese beliefen sich in den ersten neun Monaten
2011 auf insgesamt 1,7 (i.V. 0,7) Mio. Euro.
Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 liegt ein detaillierter Finanzplan
vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den
Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin schwierig.
Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die
Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht 2010 unter Abschnitt F
'Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns' und den in
dieser Zwischenmitteilung genannten Risiken behaftet sind. Ebenso verweisen
wir ausdrücklich auf die im Lagebericht 2010 unter den Absätzen K und L
umfassend dargelegten Risiken des Intertainment AG Konzerns und der
Intertainment AG. Diese Risiken gelten weiterhin fort, ergänzt um die
zusätzlichen in dieser Zwischenmitteilung aufgeführten Risiken.
Ertragslage
Ein operativer Geschäftsbetrieb fand in den ersten neun Monaten 2011
unverändert zu den Vorjahren nahezu nicht statt. Intertainment erzielte nur
geringfügige Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten aus der
Filmbibliothek.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2,3 (i.V. 3,0) Mio. Euro. Sie
enthalten insbesondere Bewertungseffekte aus den bilanzierten Forderungen
aus den Rechtsstreitigkeiten in USA.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 2,8 (i.V. 1,7) Mio. Euro.
In diesem Posten ist insbesondere die Zuführung zur Rückstellung für
Prozesskosten und für Prozesserlösbeteiligungen enthalten.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,3 (i.V. -0,6) Mio. Euro. Es umfasst im
Wesentlichen die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs
GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Aufgrund der neuen Zinsvereinbarung
mit der MK Medien Beteiligungs GmbH zu Jahresbeginn 2011 konnte der
Zinsaufwand trotz Darlehenserhöhung deutlich reduziert werden.
Intertainment weist für die ersten neun Monate einen Konzernperiodenverlust
in Höhe von -0,6 TEuro (i.V. -0,1 Mio. Euro) aus.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2011 sowie nach Ende
des Berichtszeitraums
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Wie bereits in den Vorjahren so war auch in den ersten neun Monaten 2011
das Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und
der Comerica Bank der zentrale Bestandteil der Tätigkeit des Konzerns.
Dabei konzentrierte sich Intertainment zunächst vor allem darauf, die
anstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten und schloss in diesem
Zusammenhang unter anderem die elektronische Aufarbeitung von Dokumenten
ab, die an die Comerica Bank zu übergeben waren. Darüber hinaus führten
Intertainment und die Comerica Bank die der mündlichen Verhandlung
vorgelagerten Zeugenvernehmungen durch.
Die mündliche Verhandlung selbst startete am 5. Juli 2011 in Los Angeles
und wurde planmäßig Mitte August abgeschlossen. Der mündlichen Verhandlung
folgte der Austausch weiterer Schriftsätze. Dieser wurde Anfang Oktober
2011 abgeschlossen. Die Schiedsrichter haben keine darüber hinausgehenden
weiteren Unterlagen von den Parteien angefordert. Damit liegt der
Sachverhalt zur Entscheidung vor. Nach Bestimmung 12.1 der Independent Film
& Television Alliance für Schiedsgerichtsverfahren sollen die
Schiedsrichter innerhalb von 45 Tagen, nachdem ein Sachverhalt zur
Entscheidung vorgelegt wurde, ihr Urteil fällen. Allerdings haben die
Schiedsrichter die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern. Intertainment
erwartet, dass die Schiedsrichter noch im vierten Quartal 2011 einen
Schiedsspruch verkünden werden.
Finanzierung der Intertainment AG
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und insbesondere der sehr
kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen in den USA war der
Konzern auch in den ersten drei Quartalen 2011 auf die finanzielle
Unterstützung der MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In den ersten
drei Quartalen 2011 gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH weitere
verzinsliche Darlehen über insgesamt 1,7 (Vorjahreszeitraum 0,7) Mio. Euro.
Die in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 gewährten Darlehen der MK Medien
Beteiligungs GmbH waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im März
2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der
Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. März
2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht
zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre
Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den
USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative
Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden
kann.
Darüber hinaus vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die
Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen, die
die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment gewährt hat, einen
einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
Vorstand und Aufsichtsrat
Die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire wurde mit
Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 um zwei Monate bis zum 30.
April 2011 verlängert. Mit diesem Datum schied Herr le Claire aus dem
Vorstand der Intertainment AG aus und wechselte wieder zurück in den
Aufsichtsrat der Intertainment AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr.
Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG und legte in
diesem Zusammenhang sein Amt als Aufsichtsrat des Unternehmens nieder. Er
war am 18. Februar 2011 vom Registergericht München zum Aufsichtsrat der
Intertainment AG ernannt worden - und damit auf Prof. Dr. Michael Adams
gefolgt, der sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG zum 10. Februar
2011 niedergelegt hatte.
Prognose und Risikobericht
Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen
Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum
Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2010 fort. Wir verweisen auf unsere
diesbezüglichen Ausführungen im veröffentlichen Lagebericht 2010.
Bestandsgefährdende Risiken
Die Finanzkennzahlen für die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2011
wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going
Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht unverändert
zum Konzernabschluss 2010 von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so
dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden
Geschäftsjahren die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der
Zahlungsverpflichtungen fortgeführt werden können. Der positiven
Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.
Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der
Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt
ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von
wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit
abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es
sich um:
* Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den
USA
* Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Zudem einigten sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung des
Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank darauf, dass die
unterliegende Partei auch die Verfahrenskosten der Gegenpartei zu tragen
hat.
Soweit die Mittelflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist
der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig -
wegen drohender Zahlungs¬unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit
verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen
genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auch ausdrücklich auf
die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2010.
Diese gelten unverändert fort.
Ende der Zwischenmitteilung
19.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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