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DGAP Zwischenmitteilung: Intertainment AG (deutsch)

Veröffentlicht am 19.10.2011, 20:00
Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2011

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

19.10.2011 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 19. Oktober 2011 - Die Intertainment AG, München, hat sich in den

ersten neun Monaten 2011 unverändert auf das laufenden Schiedsverfahren

gegen die Comerica Bank konzentriert, das sich nun dem Ende entgegen neigt.

Der Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode einen Verlust in

Höhe von 0,6 (i.V. 0,1) Mio. Euro.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment AG Konzern ist zum 30. September 2011

gegenüber dem 31. Dezember 2010 insbesondere durch Veränderungen bei den

Fristigkeiten und dem damit verbundenen geänderten Ausweis von

Vermögenswerten in der Bilanz gekennzeichnet. Die kurzfristigen

Vermögenswerte haben sich von 1,0 Mio. Euro auf 41,2 Mio. Euro erhöht. Die

langfristigen Vermögenswerte verringerten sich dagegen auf 20,6 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2010 hatten sie noch 59,0 Mio. Euro betragen. Eine

ähnliche Entwicklung erfolgte auf der Passivseite. Hier haben sich die

kurzfristigen Schulden von 1,9 Mio. Euro zum Abschluss des Geschäftsjahrs

2010 auf 31,8 Mio. Euro zum 30. September 2011 erhöht. Dagegen sind die

langfristigen Schulden von 60,3 Mio. Euro auf 33,0 Mio. Euro gesunken.

Die wesentliche Ursache für diese Veränderung liegt im Ausweis der

Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den

mit diesem Posten verbundenen Ansprüchen.

So sind in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten im Wesentlichen die

Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 40,8

(i.V. 38,6) Mio. Euro enthalten. Der Ausweis unter den kurzfristigen

sonstigen Vermögenswerten spiegelt nun die aktuelle Erwartung des

Managements wider, dass mit der Realisierung der Mittelzuflüsse aus den

Rechtsstreitigkeiten in den kommenden 12 Monaten zu rechnen ist. Die

Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von

Intertainment insbesondere gegen Franchise Pictures und die Comerica Bank.

Im Buchwert der Forderung werden keine wesentlichen Mittelzuflüsse von

Franchise Pictures mehr unterstellt.

Als Basis der Bewertung dienen unter anderem die für alle Parteien im

Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits

erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures

durchgesetzt hat. Es handelt sich dabei insbesondere um

Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen, die aus dem Budgetbetrug

von Franchise Pictures und weiteren Parteien resultieren. Diese betreffen

dem Grunde nach einen Film, der geliefert, aber überbezahlt wurde, und

angezahlte Filme, deren tatsächliche Lieferung nicht erfolgte. Die

Berechnung erfolgte unverändert auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem

die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten

Realisierung bewertet wurden.

Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten mit 20,6 (i.V. 20,4) Mio. Euro

insbesondere die aktiven latenten Steuern. Sie betreffen unverändert die

Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten

Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz

von 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.

Die kurzfristigen Schulden enthalten als wesentliche Posten mit 16,6 (i.V.

inklusive langfristiger Positionen 14,6) Mio. Euro die Verbindlichkeiten

gegenüber verbundenen Unternehmen und mit 14,7 (i.V. inklusive

langfristiger Positionen 14,3) Mio. Euro die Rückstellungen. Die

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus den

Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH

erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Die Rückstellungen betreffen im

Wesentlichen die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen. Diese

belaufen sich aktuell auf 13,3 (i.V. gesamt 12,5) Mio. Euro. Zudem umfassen

sie Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den in den USA

bestehenden Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 0,4 (i.V. gesamt 1,5) Mio.

Euro.

Die langfristigen Schulden beinhalten die passiven latenten Steuern. Diese

betragen unverändert zum 31. Dezember 2010 insgesamt 33,0 Mio. Euro. Sie

sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den

Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen.

Das Konzerneigenkapital hat sich weiter reduziert und beträgt zum 30.

September 2011 insgesamt -2,8 (31. Dezember 2010: -2,2) Mio. Euro. Das

Konzernperiodenergebnis beträgt -0,6 TEuro (erste neun Monate 2010: -0,1

Mio. Euro). Die übrigen Posten des Eigenkapitals haben sich gegenüber dem

31. Dezember 2010 nicht verändert.

Finanzlage

Zum 30. September 2011 verfügte der Intertainment Konzern über

Zahlungsmittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,6 Mio. Euro zum 31.

Dezember 2010. Unverändert zu den Vorjahren wurde die Liquidität des

Konzerns im Berichtsjahr insbesondere durch die hohen finanziellen

Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch

Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern deckte

seine finanziellen Belastungen vor allem durch neu gewährte Darlehen der MK

Medien Beteiligungs GmbH. Diese beliefen sich in den ersten neun Monaten

2011 auf insgesamt 1,7 (i.V. 0,7) Mio. Euro.

Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 liegt ein detaillierter Finanzplan

vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den

Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin schwierig.

Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die

Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht 2010 unter Abschnitt F

'Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns' und den in

dieser Zwischenmitteilung genannten Risiken behaftet sind. Ebenso verweisen

wir ausdrücklich auf die im Lagebericht 2010 unter den Absätzen K und L

umfassend dargelegten Risiken des Intertainment AG Konzerns und der

Intertainment AG. Diese Risiken gelten weiterhin fort, ergänzt um die

zusätzlichen in dieser Zwischenmitteilung aufgeführten Risiken.

Ertragslage

Ein operativer Geschäftsbetrieb fand in den ersten neun Monaten 2011

unverändert zu den Vorjahren nahezu nicht statt. Intertainment erzielte nur

geringfügige Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten aus der

Filmbibliothek.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2,3 (i.V. 3,0) Mio. Euro. Sie

enthalten insbesondere Bewertungseffekte aus den bilanzierten Forderungen

aus den Rechtsstreitigkeiten in USA.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 2,8 (i.V. 1,7) Mio. Euro.

In diesem Posten ist insbesondere die Zuführung zur Rückstellung für

Prozesskosten und für Prozesserlösbeteiligungen enthalten.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,3 (i.V. -0,6) Mio. Euro. Es umfasst im

Wesentlichen die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs

GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Aufgrund der neuen Zinsvereinbarung

mit der MK Medien Beteiligungs GmbH zu Jahresbeginn 2011 konnte der

Zinsaufwand trotz Darlehenserhöhung deutlich reduziert werden.

Intertainment weist für die ersten neun Monate einen Konzernperiodenverlust

in Höhe von -0,6 TEuro (i.V. -0,1 Mio. Euro) aus.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2011 sowie nach Ende

des Berichtszeitraums

Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Wie bereits in den Vorjahren so war auch in den ersten neun Monaten 2011

das Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und

der Comerica Bank der zentrale Bestandteil der Tätigkeit des Konzerns.

Dabei konzentrierte sich Intertainment zunächst vor allem darauf, die

anstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten und schloss in diesem

Zusammenhang unter anderem die elektronische Aufarbeitung von Dokumenten

ab, die an die Comerica Bank zu übergeben waren. Darüber hinaus führten

Intertainment und die Comerica Bank die der mündlichen Verhandlung

vorgelagerten Zeugenvernehmungen durch.

Die mündliche Verhandlung selbst startete am 5. Juli 2011 in Los Angeles

und wurde planmäßig Mitte August abgeschlossen. Der mündlichen Verhandlung

folgte der Austausch weiterer Schriftsätze. Dieser wurde Anfang Oktober

2011 abgeschlossen. Die Schiedsrichter haben keine darüber hinausgehenden

weiteren Unterlagen von den Parteien angefordert. Damit liegt der

Sachverhalt zur Entscheidung vor. Nach Bestimmung 12.1 der Independent Film

& Television Alliance für Schiedsgerichtsverfahren sollen die

Schiedsrichter innerhalb von 45 Tagen, nachdem ein Sachverhalt zur

Entscheidung vorgelegt wurde, ihr Urteil fällen. Allerdings haben die

Schiedsrichter die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern. Intertainment

erwartet, dass die Schiedsrichter noch im vierten Quartal 2011 einen

Schiedsspruch verkünden werden.

Finanzierung der Intertainment AG

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und insbesondere der sehr

kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen in den USA war der

Konzern auch in den ersten drei Quartalen 2011 auf die finanzielle

Unterstützung der MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In den ersten

drei Quartalen 2011 gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH weitere

verzinsliche Darlehen über insgesamt 1,7 (Vorjahreszeitraum 0,7) Mio. Euro.

Die in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 gewährten Darlehen der MK Medien

Beteiligungs GmbH waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im März

2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der

Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. März

2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht

zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre

Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den

USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative

Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden

kann.

Darüber hinaus vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die

Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen, die

die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment gewährt hat, einen

einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75 %.

Vorstand und Aufsichtsrat

Die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire wurde mit

Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 um zwei Monate bis zum 30.

April 2011 verlängert. Mit diesem Datum schied Herr le Claire aus dem

Vorstand der Intertainment AG aus und wechselte wieder zurück in den

Aufsichtsrat der Intertainment AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr.

Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG und legte in

diesem Zusammenhang sein Amt als Aufsichtsrat des Unternehmens nieder. Er

war am 18. Februar 2011 vom Registergericht München zum Aufsichtsrat der

Intertainment AG ernannt worden - und damit auf Prof. Dr. Michael Adams

gefolgt, der sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG zum 10. Februar

2011 niedergelegt hatte.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen

Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum

Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2010 fort. Wir verweisen auf unsere

diesbezüglichen Ausführungen im veröffentlichen Lagebericht 2010.

Bestandsgefährdende Risiken

Die Finanzkennzahlen für die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2011

wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going

Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht unverändert

zum Konzernabschluss 2010 von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so

dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden

Geschäftsjahren die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der

Zahlungsverpflichtungen fortgeführt werden können. Der positiven

Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.

Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der

Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt

ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von

wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit

abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es

sich um:

* Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den

USA

* Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der

Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Zudem einigten sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung des

Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank darauf, dass die

unterliegende Partei auch die Verfahrenskosten der Gegenpartei zu tragen

hat.

Soweit die Mittelflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist

der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig -

wegen drohender Zahlungs¬unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit

verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen

genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auch ausdrücklich auf

die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2010.

Diese gelten unverändert fort.

Ende der Zwischenmitteilung

19.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Intertainment AG

Maximiliansplatz 5

80333 München

Deutschland

Internet: http://www.intertainment.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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